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© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Der Weg im Transformationsprozess des Erzbistums Paderborn

Woher kommen wir und wohin gehen wir im Bistumsprozess? Zehn Meilensteine markieren den gemeinsamen Weg. Die Seelsorgelandschaft der Zukunft entsteht durch diesen gemeinsamen Weg aller Beteiligten.

Der Transformationsprozess im Erzbistum Paderborn steht unter dem Leitwort „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ Er beschreibt einen gemeinsamen Weg, auf dem Pastoral und Verwaltung neu ausgerichtet werden. Ziel ist es, Kirche auch unter veränderten Rahmenbedingungen nah bei den Menschen, verlässlich, handlungsfähig und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei geht es nicht allein um neue Strukturen, sondern um eine pastorale, geistliche und organisatorische Weiterentwicklung, die Hauptamtliche, Hauptberufliche, Ehrenamtliche, Gremien und Engagierte gemeinsam tragen.

Die Pastoraltransformation verfolgt das Ziel, eine verlässliche, vielfältige und biografisch relevante Seelsorge zu ermöglichen. Mit Blick auf das Jahr 2040 wird sich die pastorale Landschaft verändern: durch neu umschriebene Seelsorgeräume, durch innovative Inhalte und durch Formen geteilter Verantwortung. Die Verwaltungstransformation begleitet diesen Weg, indem sie Zuständigkeiten klarer regelt, Doppelstrukturen abbaut und die Unterstützung für Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verantwortliche vor Ort verlässlicher und professioneller macht.

Wegpunkt 1: Den gemeinsamen Ausgangspunkt verstehen

Am Beginn steht die Einsicht, dass sich die Rahmenbedingungen kirchlichen Lebens deutlich verändern. Weniger Personal, sinkende Ressourcen, veränderte Erwartungen und neue Formen von Engagement machen deutlich: Kirche kann nicht einfach so weiterarbeiten wie bisher – eine Flächenversorgung, ein Alles-Überall-Angebot ist in den bekannten Strukturen nicht mehr möglich. Deshalb braucht es nicht nur Optimierungen, sondern einen bewussten Wandel in Haltung, Struktur und Zusammenarbeit. Der Transformationsprozess ist die Antwort auf diese Veränderungen und fragt danach, wie Glaube auch künftig gelebt, geteilt und verlässlich begleitet werden kann.

Dafür werden im Erzbistum künftig 21 Seelsorgeräume gebildet. Sie schaffen einen neuen Rahmen für pastorales Handeln, für gemeinsames Engagement und für die Zusammenarbeit von haupt- und ehrenamtlich Engagierten. Jeder Seelsorgeraum soll ein eigenes Profil entwickeln und dabei die Menschen, Orte, Stärken, Herausforderungen und Möglichkeiten und vor allem die Lebensthemen vor Ort in den Blick nehmen.

 

Wegpunkt 2: Die Seelsorgeräume profilieren

Nachdem die territoriale Umschreibung der Seelsorgeräume abgeschlossen ist, beginnt die inhaltliche Profilentwicklung. In einer ersten Phase werden Bestandsaufnahmen und Sozialraumanalysen durchgeführt. Sie helfen zu erkennen, welche Orte, Angebote, Stärken, Themen, Projekte und Herausforderungen das kirchliche Leben im jeweiligen Seelsorgeraum prägen und sensibilisieren für ein neues Verständnis, um gemeinsam Kirche sein zu können.

Diese Phase ist wichtig, weil die neuen Seelsorgeräume nicht nur verwaltungstechnische Einheiten sein sollen. Sie sollen geistlich, pastoral und sozialräumlich verstanden werden. Es geht darum, den Raum gemeinsam lesen zu lernen: Wo leben die Menschen? Wo engagieren sie sich? Wo entstehen Begegnung, Gottesdienst, Beratung, Bildung, Caritas, Katechese oder Gemeinschaft? Wo gibt es bereits tragfähige Initiativen? Und wo braucht es neue Formen kirchlicher Präsenz?

Von Sommer bis Ende November 2026 läuft diese erste Profilphase in den künftigen Seelsorgeräumen. Sie bildet die Grundlage für die spätere konkrete Ausgestaltung mit Pastoralen Zentren, verlässlichen Orten, Schwerpunkten und Formen der Zusammenarbeit.

Mehr zur Ausgestaltung im Seelsorgeraum erfahren Sie hier. 

Wegpunkt 3: Fusionen vorbereiten und Verantwortung neu ordnen

Ein zentrales Thema im Transformationsprozess ist die Fusion von Kirchengemeinden. Anhand eines standardisierten Verfahrens wird deutlich, wie Pfarreien künftig zusammengeführt werden können. Hintergrund ist, dass es auf der Fläche der zukünftigen pastoralen Räume bislang sehr viele Pfarreien gibt, was einen hohen Verwaltungs- und Betreuungsaufwand mit sich bringt. Dieser bindet Kapazitäten. Es sollen mehr Handlungsspielräume entstehen.

Ziel der Fusionen ist es, Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und Verwaltungsstrukturen schlanker zu gestalten. Im Regelfall wird ein Seelsorgeraum künftig aus einer Pfarrei bestehen. Dadurch sollen Gebäude, Finanzen, Verantwortlichkeiten und pastorale Schwerpunkte besser überblickt und gestaltet werden können.

Die Fusionen sind dabei kein Bruch mit der kirchlichen Identität vor Ort. Sie sollen vielmehr dazu beitragen, Kirche langfristig lebendig zu halten. Die bisherigen Kirchorte, Initiativen, Traditionen und Engagementformen bleiben wichtige Bestandteile des kirchlichen Lebens. Neu geordnet wird vor allem der rechtlich organisatorische Rahmen, damit Verantwortung klarer wahrgenommen und Unterstützung verlässlicher organisiert werden kann.

Ab 2028 erfolgen die Fusionen sukzessive. Parallel dazu werden in den Seelsorgeräumen überörtliche und lokale Verantwortungsstrukturen aufgebaut.

 

Erklärfilm: Seelsorgeräume einfach erklärt

Wegpunkt 4: Verlässliche Orte finden und gestalten

Ein zentrales Element der künftigen Seelsorgeräume sind die verlässlichen Orte. In jedem Seelsorgeraum wird es ein Pastorales Zentrum geben. Dieses steht für eine verlässliche Erreichbarkeit der Leitung, also der Leitungstrios, des Rates der Pfarrei und des Kirchenvorstands und für ein vielfältiges kirchliches Angebot, etwa Eucharistie, Sakramentenspendung und liturgische Vielfalt.

Daneben wird es weitere lokale oder thematische verlässliche Orte geben. Das können zum Beispiel bestimmte Kirchen, Kindertageseinrichtungen, Schulen, soziale Einrichtungen, Verbände oder andere Orte kirchlicher Präsenz sein. Diese Orte können hauptberuflich, ehrenamtlich oder gemeinsam getragen, verantwortet und gestaltet werden.

Verlässliche Orte entstehen nicht nur auf dem Papier. Sie werden aus der Profilentwicklung, aus der Analyse und Betrachtung des Sozialraums und aus dem Engagement vor Ort heraus entwickelt. Sie sollen dort sichtbar werden, wo Menschen Kirche erleben, mitgestalten, Unterstützung finden, Glauben feiern, Gemeinschaft erfahren oder Verantwortung übernehmen.

Es wird unterschiedliche Arten von verlässlichen Orten geben und auch brauchen. Lokale verlässliche Orte tragen die Angebote, die in den einzelnen Orten und Gemeinden vorhanden sind in die Zukunft. Sie sichern das lokale kirchlich-gemeindliche Leben. Hier engagieren sich Menschen ehrenamtlich, werden jedoch durch Hauptamtlichkeit unterstützt. Neben diesen Orten wird es verlässliche Themenorte geben. Sie weisen ein großes, vollumfängliches Angebot für das jeweilige Lebensthema auf. Es geht an diesen Themenorten darum, Kooperationen aus- und aufzubauen, neue Angebote zu gestalten und Begegnung zu ermöglichen. Menschen sollen die Fragen aus ihren Lebensthemen heraus hier vollumfänglich und professionell beantwortet bekommen. Diese Themenorte werden sowohl haupt- als auch ehrenamtlich geleitet und weiterentwickelt. Ein Kernteam sorgt für zuverlässige Ansprechbarkeit, weitere Teams unterstützen in der Vernetzung, der Fachlichkeit und in den Sozialraum hinein. Neben diesen beiden Orten wird es einzelne verlässliche Orte für die Feier der Eucharistie geben. In jedem jetzigen Pastoralen Raum wird ein Kirchort identifiziert, der hierfür verlässlich benannt wird. So ein Ort kann auch ein Themenort sein, denn auch an einem Themenort wird die Feier der Eucharistie in das Kirchenjahr eingebunden, jedoch für die Zielgruppe konkret gestaltet.

Mit dem Start der Leitungstrios gestaffelt in Gruppen ab 2028 beginnt die zweite Phase der Profilentwicklung. In dieser Phase werden die Seelsorgeräume mit Pastoralen Zentren, verlässlichen Orten, Schwerpunkten und konkreten Formen der Zusammenarbeit entschieden und weiter ausgestaltet.

Wegpunkt 5: Substrukturen bilden – Kirche bleibt konkret vor Ort

Damit größere Seelsorgeräume nicht anonym werden, braucht es starke lokale und thematische Substrukturen. Gemeint sind Teams, Ausschüsse, Initiativen und Netzwerke, in denen Verantwortung konkret wahrgenommen werden kann. Diese neue Strukturform wird zwar erst dann konkret, wenn die Fusionsprozesse abgeschlossen sind, kann aber bereits während des Fusionsprozesses vorbereitet werden. Nach dem offiziellen Stichtag der Fusion folgen in etwas zeitlichem Abstand zunächst die Wahlen des Kirchenvorstands und des Rates der Pfarrei. Aufbauend auf diesen Wahlen wird gemeinsam geschaut, welche Orte, Angebote, Initiativen und Pastoralen Projekte welche konkrete Form ausmachen und wie sie individuell mit rechtsverbindlicher Verantwortung und einem angemessenen finanziellen Rahmen auszustatten sind.

Das Erzbistum setzt dabei auf eine Vielfalt dezentraler, selbstorganisierter Initiativen und Netzwerke. Dazu gehören lokale Kirchenentwicklung, ökumenische und nicht-kirchliche Kooperationen sowie digitale Formen der Vernetzung, Verkündigung und Gemeinschaft. Substrukturen werden dabei so flexibel wie möglich sein, damit sie die Besonderheiten vor Ort aufgreifen können.

Solche Substrukturen können zum Beispiel lokale oder thematische Gemeindeteams, Teams an verlässlichen Orten, Ausschüsse, Projektgruppen oder Netzwerke sein. Sie können sich um Themen wie Familienpastoral, Jugend, Liturgie, Kirchenmusik, Caritas, Glaubenskommunikation, Katechese oder soziale Präsenz, also eine Wahrnehmung von Menschen mit sozialen Angeboten und Initiativen, kümmern.

So entsteht ein Netzwerk der Verantwortung: Das Pastorale Zentrum, verlässliche Orte, lokale Teams, thematische Initiativen, Gremien, Einrichtungen, Hauptamtliche und Ehrenamtliche arbeiten nicht nebeneinander, sondern miteinander. Kirche bleibt dadurch auch in größeren Seelsorgeräumen konkret, erreichbar und gestaltbar.

Lokale Verantwortungsstrukturen werden durch diesen Gestaltungsprozess somit weiter ausgearbeitet und vorbereitet. Damit wird deutlich: Ehrenamtliches Engagement ist nicht nur Ergänzung, sondern eine tragende Säule kirchlichen Lebens. Hauptamtliche und Hauptberufliche begleiten, unterstützen, vernetzen und qualifizieren. Ehrenamtliche bringen ihre Charismen, Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen ein.

Leitend ist dabei das Subsidiaritätsprinzip: Was vor Ort beraten, gestaltet und verantwortet werden kann, soll vor Ort entschieden werden. Themen mit grundlegender pastoraler, wirtschaftlicher oder rechtlicher Bedeutung bleiben auf der strategischen Ebene des Seelsorgeraums beziehungsweise in den dafür zuständigen Gremien.

Erklärfilm vernetzte Strukturen im Seelsorgeraum und Fusionen von Pfarreien

Wegpunkt 6: Mandate klären – damit Verantwortung handlungsfähig wird

Wer Verantwortung übernimmt, braucht Klarheit. Deshalb werden im Transformationsprozess Formen von Beauftragung, Delegation und Mandatierung entwickelt. Ziel ist es, pastorale Verantwortung und finanzielle Handlungsmöglichkeiten so miteinander zu verbinden, dass Menschen vor Ort tatsächlich handeln können, ohne die rechtlich vorgesehenen Zuständigkeiten der Gremien aufzulösen.

Vorgesehen ist, dass Verantwortung vor Ort über Ausschüsse oder Gattungsvollmachten geregelt werden kann. Der Kirchenvorstand der fusionierten Pfarrei kann Personen für klar umrissene Aufgaben und finanzielle Fragen mit Handlungsvollmacht ausstatten. Der Rat der Pfarrei kann Mitglieder lokaler oder thematischer Gemeindeteams durch Beauftragung mandatieren.

Damit bleibt Engagement verbindlich und wird zugleich entlastet. Wer sich engagiert, soll wissen: Was ist mein Auftrag? Was darf ich entscheiden? Mit wem arbeite ich zusammen? Wo endet mein Mandat? Wann braucht es Abstimmung mit dem Kirchenvorstand, dem Rat der Pfarrei oder dem Leitungstrio?

Mandate schaffen damit nicht zusätzliche Bürokratie, sondern Verlässlichkeit, Transparenz und Handlungssicherheit.

Wegpunkt 7: Budgets bereitstellen – Gestaltung braucht Mittel

Neben Mandaten braucht Verantwortung auch finanzielle Handlungsmöglichkeiten. Deshalb gibt es für Budgetierung und Mandatierung auf Ortsebene interdisziplinär entwickelte Beauftragungsmöglichkeiten.

Entschieden ist bereits: Für die Verwendung finanzieller Mittel innerhalbder Seelsorgeräume wird es Mandatierungen geben, etwa über (übergeordnete) Ortsausschüsse oder Gattungsvollmachten. Für die Bereitstellung von Budgets gibt es Kriterien, die durch diözesane Rahmenvorgaben für die Verteilung der Mittel in den Seelsorgeräumen verbindlich geregelt werden.

Dabei gilt: Nicht zweckgebundene freie Mittel der bisherigen Kirchengemeinden gehen bei Fusionen grundsätzlich auf die neue Kirchengemeinde über. Zweckgebundene Mittel bleiben weiterhin an ihren Zweck gebunden. Auch selbständige Rechtsträger wie Stiftungen, Fabrikfonds oder Stellenvermögen bleiben mit ihrer Zweckbindung erhalten.

Budgets sollen ermöglichen, dass Menschen dort Kirche gestalten können, wo sie leben, glauben, Gottesdienst feiern, sich engagieren und für andere da sind. Finanzielle Verantwortung wird damit nicht beliebig, sondern klar geregelt, rechtlich abgesichert und auf die konkreten Bedarfe vor Ort bezogen. Für thematische Gemeindeteams werden ebenfalls entsprechende finanzielle Budgets zur Verfügung gestellt.

Wegpunkt 8: Leitung neu aufstellen – kooperativ und multiprofessionell

Die Leitung der Seelsorgeräume wird künftig kooperativ gestaltet. Vorgesehen sind Leitungstrios aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Hauptverwaltungsleitung. Diese Leitungstrios arbeiten eng mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand zusammen.

Unterstützt werden sie durch multiprofessionelle Teams, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger, pastorale Mitarbeitende, Verwaltungsleitungen und weitere Professionen zusammenwirken. Diese Teams begleiten und unterstützen die Engagierten vor Ort.

Die Leitungstrios starten nach Vorbereitung und Qualifizierung sukzessive ab der ersten Jahreshälfte 2028, weitere folgen in der zweiten Jahreshälfte 2028 und in der ersten Jahreshälfte 2029. Bis dahin übernehmen bereits benannte Übergangsleitungen Verantwortung für die neuen Seelsorgeräume.

Kooperative Leitung bedeutet: Verantwortung wird nicht auf eine einzelne Person konzentriert. Unterschiedliche Kompetenzen werden zusammengeführt, damit pastorale, administrative und koordinierende Aufgaben im Seelsorgeraum gut zusammenspielen.

Wegpunkt 9: Gemeinsam lernen, auswerten und weiterentwickeln

Der Transformationsprozess ist kein einmaliger Verwaltungsakt. Er ist ein gemeinsamer Lernweg. Deshalb werden Lernräume genutzt, um Modelle für Fusionen, Substrukturen, Mandate und Budgets anzuwenden, zu prüfen und weiterzuentwickeln.

In diesem Lernen liegt eine große Chance. Nicht alles muss von Beginn an endgültig feststehen. Erfahrungen aus den ersten Seelsorgeräumen können helfen, spätere Schritte besser zu gestalten. Fragen und Rückmeldungen aus Haupt- und Ehrenamt, Gremien, Einrichtungen und Initiativen sind dabei ein wichtiger Bestandteil des Prozesses.

Die Projekte der Verwaltungs- und Pastoraltransformation sind miteinander verzahnt und wirken auf dasselbe Ziel hin: die Pastorale Gesamtlandschaft 2040 zu gestalten. Strukturelle Entwicklung, inhaltliche Ausrichtung und gemeinsame Verantwortung sollen so ineinandergreifen, dass Schritt für Schritt ein tragfähiges, vernetztes pastorales Miteinander entsteht.

Wegpunkt 10: Das Ziel – Kirche nah, verlässlich und lebendig gestalten

Am Ende dieses Weges steht nicht einfach eine neue Landkarte. Ziel ist eine Kirche, die in größeren Seelsorgeräumen verlässlich organisiert ist und zugleich vor Ort lebendig bleibt. Eine Kirche, in der Verantwortung geteilt wird. Eine Kirche, in der Hauptamtliche, Hauptberufliche und Ehrenamtliche gemeinsam gestalten. Eine Kirche, die Pastorale Zentren und verlässliche Orte entwickelt, lokale und thematische Substrukturen stärkt, Mandate klärt und Budgets so bereitstellt, dass Engagement wirksam werden kann.

Fusionen, verlässliche Orte, Substrukturen, Mandate und Budgets sind deshalb keine voneinander getrennten Einzelthemen. Sie greifen ineinander. Die Fusionen schaffen einen klareren rechtlichen und organisatorischen Rahmen. Die Profilentwicklung hilft, die pastoralen Schwerpunkte zu erkennen. Verlässliche Orte machen Kirche erreichbar. Substrukturen ermöglichen Verantwortung im Nahbereich. Mandate schaffen Handlungssicherheit. Budgets eröffnen Gestaltungsspielräume.

So wird der Transformationsprozess im Erzbistum Paderborn zu einem gemeinsamen Weg: Glauben. Gemeinsam. Gestalten. Hauptamtliche, Hauptberufliche, Ehrenamtliche und Engagierte sind eingeladen, diesen Weg mitzugehen, mitzufragen, mitzulernen und mitzugestalten – damit Kirche auch künftig dort lebendig ist, wo Menschen leben, glauben, hoffen, feiern und füreinander da sind.

Und was bedeutet dies nun konkret?

  • Die Seelsorgeräume sind umschrieben, es wird gesammelt und zusammengeführt, wer, was, wo in den Seelsorgeräumen anbietet, umsetzt, ermöglicht (Profil Phase 1).
  • Im folgenden Schritt werden diese Ergebnisse gebündelt aufbereitet und den Menschen im Seelsorgeraum strukturiert, aber vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
  • Darauf aufbauend beginnt Profil Phase 2. Die Ergebnisse sollen im Seelsorgeraum betrachtet und besprochen werden. Es sollen erste Ideen besprochen werden, welche Orte für welchen Inhalt schon jetzt da sind, was davon wie ausgestaltet ist und ob sich schon erste Themen an einzelnen Orten wiederfinden könnten. Dies wird zunächst gesammelt.
  • Mit dem Start des Leitungstrios können erste Entscheidungen vorbereitet werden.
  • Dann folgen schrittweise die Fusionsprozesse.
  • Es werden sämtliche Vermögensmittel gesammelt, identifiziert und entsprechend zugewiesen – immer für den Zweck, für den sie bestimmt sind.
  • Ein pastorales Budget ermöglicht dem gesamten Seelsorgeraum die Umsetzung von neuen Angeboten und Projekten. Diese Zuwendungen müssen durch die neugewählten Gremien (Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei) zusammen mit dem Leitungstrio in einem Haushalt zusammengeführt werden.
  • Diese Haushaltserstellung erfolgt Jahr für Jahr neu. Die lokalen und thematischen Orte sind in diesen Prozess eingebunden. So wird sichergestellt, dass das pastoral seelsorgliche Leben weiterhin gestaltbar bleibt.
  • Darauf folgen die Mandatierungen.
  • Im Zuge der Fusionsprozesse wird es ebenfalls eine Errichtungsfeier der neuen Pfarrei im Seelsorgeraum geben.