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© Hans Blossey / luftbild-blossey.de
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Wie verändern sich die Strukturen?

Im Zentrum der pastoralen Transformation steht die Bildung von Seelsorgeräumen mit gut vernetzten Strukturen zur Basis. Diese sind ein größerer pastoraler Bereich, in dem Kirche gemeinsam neu gestaltet wird – verlässlich, vielfältig und nah an den Menschen. Ein Seelsorgeraum ist ein klar abgegrenztes geografisches Gebiet mit individuellem pastoralen Profil. Dort arbeitet ein Pastoralteam gemeinsam mit ehrenamtlich Engagierten, um Kirche durch pastorale Angebote, Begleitung, Gottesdienste und Gemeinschaft zu gestalten.

Seelsorgeräume

Zukünftig wird es im Erzbistum Paderborn 21 Seelsorgeräume geben, in denen das Pastorale Personal eingesetzt wird. Pro Seelsorgeraum gibt es ein multiprofessionelles Team bestehend aus Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verwaltungsleitungen und anderen.

Die Seelsorgeräume werden von einem Team geleitet, bestehend aus einem Pfarrer, einer Verwaltungsleitung und einer Pastoralen Koordination. Diese arbeiten eng mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand zusammen.

Für jeden Seelsorgeraum wird ein eigenständiges pastorales Profil erarbeitet.

In jedem Seelsorgeraum wird es ein Pastorales Zentrum und eine vor Ort individuell festzulegende Anzahl verlässlicher Orte mit hauptamtlich, hauptberuflich und/oder auch  ehrenamtlich getragenen Angeboten geben. Anzahl und Standorte der verlässlichen Orte werden in den Seelsorgeräumen gemeinsam beraten.

Ein Seelsorgeraum wird in der Regel aus einer Pfarrei bestehen (Ausnahmen durch Diözese vorgegeben). Sukzessive Fusionen von Kirchengemeinden finden in der Regel im Modus von Auflösung und Neuerrichtung statt.

Jeder Seelsorgeraum erhält so eine rechtliche Struktur, die eine gemeinsame Ausrichtung als Einheit ermöglicht und gleichzeitig ein Netzwerk für lokale Mitgestaltung des Glaubenslebens vor Ort durch flexible Substrukturen sicherstellt, dazu gehören beispielsweise lokale und thematische Gemeindeteams.

In einigen Seelsorgeräumen wird es auch Bistumsorte mit über den Raum hinausstrahlender Bedeutung geben.

Weiterführende Informationen zu den Seelsorgeräumen und den damit verbundenen Begriffen finden Sie hier:

Die wichtigsten Eckpunkte zum Seelsorgeraum:

  • Besteht in der Regel aus einer Pfarrei
  • Eigenes pastorales Profil je Raum
  • Leitungstrio aus Pfarrer, Verwaltugsleitung und Pastoraler Koordination in Zusammenarbeit mit Rat der Pfarrei und Kirchenvorstand
  • Multiprofessionelle Teams
  • Deutliche Förderung von ehrenamtlich Engagierten
  • Vielfalt dezentraler (selbst-)organisierter Initiativen und Netzwerke

Ein stimmiges Gesamtbild des Seelsorgeraums

Ein Seelsorgeraum besteht aus

  • einem Pastoralen Zentrum mit verlässlicher Erreichbarkeit des Pastoralteam und einem vielfältigen, vollständiges Angebot an kirchlichem Leben (Eucharistie, Sakramentenspendung, liturgische Vielfalt)
  • vielen verlässlichen Orten, die von hauptamtlich/hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Engagierten getragen werden. Dies können Kirchen, Kitas, Schulen, Soziale Einrichtungen, Verbände, etc.

In wenigen Seelsorgeräumen gibt es auch einen Bistumsort, der eine bistumsweite Ausstrahlung mit spezifischer pastoraler Ausrichtung für bestimmte Zielgruppen beinhaltet.

Vielfalt dezentraler (selbst-)organisierter Initiativen und Netzwerke - So könnten die Basisstrukturen im Seelsorgeraum aussehen

Ein Seelsorgeraum beinhaltet eine Vielfalt dezentraler (selbst-)organisierter Initiativen und Netzwerke.

  • Zunehmend ehrenamtlich getragene Kirche in vielgestaltiger Form
  • Im Seelsorgeraum: Etablierung von Basisstrukturen (Substrukturen), die so flexibel wie möglich sind, um die Besonderheiten vor Ort aufgreifen zu können (Subsidiarität)
  • Lokale Kirchenentwicklung
  • Ökumenische und nicht-kirchliche Kooperationen
  • Digitale Formen der Vernetzung, Verkündigung und Gemeinschaft

Wie dieses Netzwerk im Seelsorgeraum genau aussehen könnte wird weiter ausgearbeitet und in den synodalen Gremien diskutiert. Ein mögliches Modell zeigt das Schaubild.

Erklärfilm: So könnten starke Strukturen im Seelsorgeraum aussehen - Ein Netzwerk der Verantwortung von der Basis bis zur Leitung

Gemeinsame Leitung des Seelsorgeraums und im Seelsorgeraum

  • Differenzierte Formen von kirchenrechtskonformen Modellen gemeinsamer Leitung (des Seelsorgeraums und im Seelsorgeraum)
  • Kooperative Leitung des Seelsorgeraums von einem Trio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung
  • Gemeinsame Führung des Leitungs-Trios durch eine Organisationseinheit auf  Diözesanebene
  • Leitung in der Übergangszeit (von Errichtung der Seelsorgeräume bis Start der Trios) in der Regel durch die heutigen Dechanten als Übergangsleiter zzgl. eines erweiterten Teams
  • Es wird ein obligatorisches Bewerbungsverfahren zur Auswahl der Rollen der Pastoralen Koordination und Verwaltungsleitung geben; Ein hybrides Verfahren (Ausschreibung und Ansprache) ist für die Rolle des Trio-Pfarrers vorgesehen.
  • Besetzung der Rolle der Past. Koordination durch Laiinnen/ Laien oder Kleriker. Die Pastorale Koordination ist grundsätzlich vorgesehen für Pastoralreferentinnen/ Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Ständige Diakone und Priester
  • Einübung einer synodalen Beratungs- und Entscheidungskultur

Basisstrukturen sichern Verantwortung und Gestaltungsspielraum für lokale und thematische Gemeindeteams

Wie kann kirchliches Leben in den künftigen Seelsorgeräumen lokal verwurzelt und thematisch vielfältig gestaltet werden?
Durch gute Vernetzung und Basisstrukturen. Gemeint sind keine zusätzlichen Verwaltungsebenen, sondern verbindliche Formen lokaler und thematischer Verantwortung innerhalb der künftigen Pfarreien.
Ziel ist Finanzverantwortung und Handlungsspielraum auf der Ortsebene sicherzustellen.

  • Erste Pfarreifusionen sind frühestens ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
  • Die Modelle unterscheiden zwischen einer strategischen Ebene im Seelsorgeraum sowie einer lokalen und einer thematischen Ebene.
  • Auf der strategischen Ebene tragen das Leitungstrio, der Rat der Pfarrei und der Kirchenvorstand Verantwortung für den gemeinsamen pastoralen, rechtlichen
    und finanziellen Rahmen.
  • Auf der Ortsebene können lokale Gemeindeteams Verantwortung für kirchliches Leben an konkreten Orten übernehmen. Diese Ortsebene kann an heutige Kirchengemeinden anknüpfen, muss aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit ihnen sein. Sie kann auch Nachbargemeinden einschließen.
  • Die Definition „Ortseben“ ergibt sich individuell aus den Sozialraumanalysen und Bedarfen, die in allen Seelsorgeräumen ermittelt werden.
  • Thematische Gemeindeteams ermöglichen dort Verantwortung , wo Menschen sich themen- und zielgruppenspezifisch zusammenfinden. Zum Beispiel Gemeindeteams für Familienpastoral, Jugend, Liturgie, Kirchenmusik, Caritas, Glaubenskommunikation oder weitere pastorale Schwerpunkte. Diese Teams agieren ortsübergreifend, vernetzen Menschen über bisherige Grenzen hinweg und können auch verlässliche Orte im Seelsorgeraum aktiv mitgestalten.

Beauftragung, Delegation und Mandatierung

  • Damit Verantwortung vor Ort und in pastoralen Themen handlungsfähig wird, sind klare Formen von Beauftragung, Delegation, Budgetierung und Mandatierung vorgesehen.
  • Echte Delegation: Über Ausschüsse oder Gattungsvollmachten benennt der Kirchenvorstand der fusionierten Pfarrei des Seelsorgeraums Personen und stattet sie für klar umrissene Aufgaben und finanzielle Fragen mit Handlungsvollmacht aus.
  • Der Rat der Pfarrei mandatiert die Kernteam-Mitglieder des lokalen oder thematischen Gemeindeteams durch Beauftragung. Diese arbeiten auf Ortsebene mit den Beauftragten des Kirchenvorstands zusammen.
  • Auch eine personenbezogene Doppelmandatierung durch Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei ist möglich. So sollen pastorale Verantwortung und finanzielle Handlungsmöglichkeiten verbunden werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten der Gremien aufzulösen.

Leitend ist  das Subsidiaritätsprinzip:

  • Was vor Ort sinnvoll beraten und verantwortet werden kann, soll möglichst vor Ort gestaltet und entschieden werden.
  • Was den gesamten Seelsorgeraum betrifft und grundlegende wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat, bleibt auf der strategischen Ebene des Seelsorgeraums.
  • Der Rat der Pfarrei kann thematische Gemeindeteams (mit Budgetverantwortung) installieren, um ortsübergreifende Themen zu verankern und Menschen zu vernetzen.
  • Thematische Gemeindeteams können verlässliche Orte im Seelsorgeraum leiten.
  • Der Kirchenvorstand kann Sachausschüsse bilden, um ähnlich gelagerte Aufgaben gebündelt zu verwalten – etwa bei Friedhöfen, Mietobjekten, Erbbaurechten oder anderen komplexeren Verwaltungsfragen.

Budgets und Gestaltungsspielraum für die Ortsebene

  • Vom Gesetzgeber so vorgegeben: Alle freien, d.h. alle nicht im Rechtssinne
    zweckgebundenen Mittel der Kirchengemeinden gehen bei Fusionen grundsätzlich auf die neue Kirchengemeinde über, die Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand verantwortet.
  • Modelle für Mandatierung und Budgetierung auf Ortsebene werden interdisziplinär unter Einbindung der Perspektive der Kirchenvorstände mit Fachexperten aus Finanzen, Recht, Pastoral und anderen im Rahmen der gesetzten Standards und rechtlichen Vorgaben weiterentwickelt.
  • Entschieden ist: Für die Verwendung finanzieller Mittel in den
    Basisstrukturen der Seelsorgeräume (Ortsebene) wird es eine Mandatierung über die Bildung von Ortsausschüssen oder die Vergabe von Gattungsvollmachten geben. Für die Bereitstellung von Budgets werden Kriterien entwickelt.
  • Für die Verteilung der Mittel in den Seelsorgeräumen wird es diözesane Rahmenvorgaben geben. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Seelsorgeraum variieren.
  • Mittel, die durch Dritte in der Vergangenheit zweckgebunden zugewendet wurden, bleiben auch künftig an ihren Zweck gebunden.
  • Selbständige Rechtsträger wie Stiftungen, Fabrikfonds oder Stellenvermögen bleiben mit ihrer Zweckbindung erhalten.
  • Die Lernräume werden genutzt, um die Modelle  auf dem Weg zu den ersten Fusionen anzuwenden, zu prüfen und weiterzuentwickeln.

Unverzichtbar für die pastorale Transformation: die Caritas

Eine bedeutende Rolle bei der pastoralen Transformation und der Bildung von Seelsorgeräumen wird auch die Caritas im Erzbistum mit ihren zahlreichen Verbänden und Einrichtungen spielen. Die Caritas ist ein wichtiger Teil der Kirche und keine Parallelorganisation. Wenn es darum geht, die Nähe zu den Menschen zu bewahren oder weiter auszubauen, sind die zahlreichen caritativ Engagierten in der Kirche unverzichtbar. Die vielen Caritas-Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Beratungsstellen für Menschen in Not oder Einrichtungen der Altenhilfe können Teil des kirchlichen Netzwerkes aus verlässlichen Orten sein, welches das individuelle Profil eines Seelsorgeraumes ausmacht.