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Glauben. Gemeinsam. Gestalten.
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© Roman Motizov / Shutterstock.com

FAQ

Was verändert sich? Wer ist beteiligt? Und was bedeutet das für Sie? In unseren FAQ finden Sie schnelle Antworten auf häufige Fragen zur Transformation. Die Liste wird ständig aktualisiert.

Pastorale Transformation

Das Erzbistum Paderborn versteht die Transformation als Geschehen im Sinne eines grundlegenden Wandels und als eine wesentliche Etappe im Bistumsprozess. Seit Jahren gehen Kirchenbindung und Religiosität zurück. Eine gleichgültige Haltung gegenüber Religion nimmt zu. Das Handeln der Kirchen erweist sich für das Leben vieler Menschen als zunehmend irrelevant. Die Teilnahme am gemeindlichen Leben und an den Gottesdiensten ist weiterhin stark rückläufig. Das Pastorale Personal, die Anzahl ehrenamtlich Engagierter sowie generell von Kirchenmitgliedern wird in den kommenden zehn Jahren weiter deutlich zurückgehen. Der Vertrauensverlust in die Institution Kirche, ausgelöst durch die Missbrauchsskandale, ist massiv. Es ist deutlich zu spüren, dass es kein „Weiter so!“ geben kann. Dem Erzbistum Paderborn ist bewusst, dass es vor diesem Hintergrund nicht allein darum gehen kann, Strukturen und Personalzuteilung anzupassen, sondern dass eine pastoral-inhaltliche und geistliche Neuausrichtung nötig ist.

Die neuen Konzepte nehmen die Profilierung und Konzentration der Pastoral in den Blick. Zentral ist die Ausrichtung auf Themenschwerpunkte, die sich an dem Profil des Seelsorgeraumes sowie an den Bedürfnissen der Menschen orientieren und missionarisch und diakonisch ausgerichtet sind. Dezentrale Initiativen werden gestärkt.

 

Die strukturellen Veränderungen in der Pastoral sollen bis 2030 abgeschlossen sein. Da Transformation im kirchlichen Kontext kein einmaliges Geschehen, sondern eine permanente Veränderungsdynamik beschreibt, kann ein verbindliches Enddatum nicht genannt werden.

Die Arbeit und die Ergebnisse der Themengruppen sind in den Prozess eingeflossen. Aus den wichtigen Inhalten und Impulsen, die erarbeitet worden sind, ist das Gesamtbild für die Pastorale Transformation entstanden. Laufende Prozesse und Projekte werden nun sukzessive synchronisiert, sodass sie weiter auf den gesamten Bistumsprozess einzahlen.

Die bestehenden Pastoralvereinbarungen sind der Grundstock für die kommende Weiterentwicklung. Hier wurden Themen und Orte identifiziert. Diese Analyse kann helfen, Ableitungen für die Zukunft aufzustellen, zum Beispiel im Hinblick auf zukünftige verlässliche Orte.

Transparenz über den weiteren  Bistumsprozess ist wichtig und seitens des Erzbistums selbstverständlich. Die Transformation soll ein gemeinsamer Weg sein, an dem sich möglichst viele Menschen beteiligen können. Insbesondere über die Homepage www.bistumsprozess.de kann man sich über die aktuellen Entwicklungen informieren, seine Fragen stellen und Resonanzen geben. Des Weiteren wird es u.a. zwischen Mai und Oktober 2025 diverse zentrale, dezentrale und digitale Veranstaltungen und Resonanzformate geben.

In allen Schritten der bisherigen Bistumsentwicklung ging es auch um die Etablierung einer Feedbackkultur. Über die Beteiligungsphase zwischen April und Oktober 2025 kann regelmäßig Feedback zur Pastoraltransformation gegeben werden. Ebenso in der Phase im 1. und 2. Quartal 2026, in welcher es um die territoriale Umschreibung und inhaltliche Profilbeschreibung der zukünftigen Seelsorgeräume gehen wird, ist Feedback und Mitarbeit ausdrücklich gewünscht.

Eine Evaluation nach der Umsetzung ist vorgesehen. In welcher Form das passiert, muss noch entwickelt werden.

 

Es wird wichtig sein, Bewährtes und weiterhin Wirksames zu würdigen und zu pflegen. Gleichzeitig muss in Neuaufbrüche und Innovation investiert werden. Aufgrund der Größe und der Unterschiedlichkeit der Erzdiözese wäre eine zentrale Koordination von Innovationen wenig zielführend. Dennoch stattet das Erzbistum innovative und neue Projekte über den Fonds “Neue Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes und Zielbildes 2030+” mit großzügigen Mitteln aus.

 

Derzeit sind viele deutsche Diözesen in ähnlichen Prozessen unterwegs wie das Erzbistum Paderborn. Es bestehen gute Kontakte, um voneinander zu lernen. Sowohl positive Entwicklungen werden besprochen, als auch über Hindernisse diskutiert.

Auch die evangelische Kirche steht vor ähnlichen Herausforderungen wie die katholische Kirche. Von daher bestehen auch hier gute Kontakte und Kooperationen, die in den kommenden Jahren in unterschiedlichen Bereichen noch ausgebaut werden können (Beispiel: gemeinsame Nutzung von Gebäuden).

 

Die Caritas leistet als katholischer Wohlfahrtsverband einen wichtigen Beitrag in gesellschaftlichen Prozessen und trägt zur Versorgungssicherheit vieler Menschen in Notlagen bei. Darüber hinaus übernimmt die Caritas Verantwortung für die Ausgestaltung des diakonischen Auftrags von Kirche im Erzbistum Paderborn. Dabei ist die Caritas im Erzbistum aktuell mit rund 90.000 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden für 1 Millionen Menschen da. Die Caritas ist somit der „soziale Arm“ des Erzbischofs, nah bei den Menschen, im Alltag erfahrbar. Diese Nähe gilt es bei der Gestaltung der künftigen Seelsorgeräume im Rahmen des diözesanen Transformationsprozesses als verlässliche Orte einzubeziehen und zu stärken.

Laufende Fusionsprozesse sollen nicht aufgehalten werden und bleiben sinnvoll mit Blick auf die anstehenden weiteren Veränderungen. Allerdings sollte die Entwicklung künftiger Seelsorgeräume mitgedacht werden, um anstehende Fusionen nicht zu klein zu strukturieren.

Vor dem Hintergrund eines vermuteten großen Beratungs- und Planungsbedarfs ist zum jetzigen Zeitpunkt die Frage noch offen, ob eine gleichzeitige Errichtung aller Seelsorgeräume zu einem Stichtag geleistet werden kann oder ob nach der personellen Entwicklung in den Pastoralen Räumen entschieden werden sollte. Ziel ist die Errichtung bis zum Jahr 2030.

Pastorale Zentren sorgen in den künftigen Seelsorgeräumen für eine verlässliche Erreichbarkeit des Pastoralteams bei allen seelsorglichen Anliegen sowie für ein vielfältiges und vollständiges Angebot an kirchlichem Leben mit Eucharistie, Sakramentenspendung und liturgischer Vielfalt. Ziel der Pastoralen Zentren ist es nicht, alles pastorale Handeln dort zu zentralisieren. Vielmehr gestaltet sich das pastorale Handeln von hier aus auch dezentral in die Fläche des Seelsorgeraumes. Erläuterungen zu weiteren Begriffen aus dem Transformationsprozess finden sich in einem Glossar.

 

Im Erzbistum Paderborn sollen maximal 25 sogenannte Seelsorgeräume mit einem je eigenen pastoral-inhaltlichen Profil entstehen. Eine erste Orientierung können die Grenzen der heutigen Dekanate geben, aber die territorialen Umschreibungen sind noch nicht festgelegt. Die Festlegung erfolgt im ersten Halbjahr 2026 durch Verantwortliche vor Ort und der Diözesanebene gemeinsam. Des Weiteren soll jeder Seelsorgeraum aus höchstens drei Pfarreien bestehen, so dass es zu umfangreichen Fusionen von Kirchengemeinden kommen wird.

Die Leitung übernimmt ein Leitungstrio mit kanonischem Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung. Verschiedene Modelle geteilter Leitung werden gerade erprobt. Ausgehend von der Beschreibung der Seelsorgeräume führt das Erzbistum Paderborn mit allen amtierenden Pfarrern Perspektivgespräche, um gemeinsam über künftige Einsatzmöglichkeiten zu sprechen. Dabei spielen Aspekte wie persönliche Neigung, Befähigung, Dienstalter, Zeit bis zum Ruhestandseintritt, Planungen zur Ruhestandsgestaltung etc. eine Rolle.

Entscheidender als die Frage des Wohnortes ist, dass jedes Mitglied des Pastoralteams in seinen Aufgaben Verantwortung für das Gesamte des Seelsorgeraums übernimmt. Nur so wird eine echte Transformation mit Blick auf den ganzen Seelsorgeraum sichergestellt. Für Laien im pastoralen Dienst gibt das Erzbistum Paderborn innerhalb der Seelsorgeräume keinen Wohnort vor. Für Priester sollen die vorhandenen Immobilien in der Fläche im Seelsorgeraum genutzt werden. Modelle des gemeinschaftlichen Lebens können ermöglicht werden.

Für die mittlere Ebene (derzeitige Dekanatsebene) läuft derzeit ein eigener Entwicklungsprozess. Ergebnisse zur strukturellen Entwicklung werden bis Ende 2025 erwartet.

Der Entwicklungsprozess der Dekanate wird Teilprozess der Transformation der Pastoral.
Alle aktuellen Informationen dazu finden sich hier.

Kategoriale und territoriale Pastoral ergänzen sich im Seelsorgeraum. Die seelsorgliche Arbeit insgesamt wird sich zunehmend an Themen, Kategorien und an Schwerpunkten ausrichten. Die Seelsorge in kategorialen Einrichtungen ist somit ein wichtiger Bestandteil des Profils des Seelsorgeraumes.

Mehr als bisher werden die weiteren kirchlichen Einrichtungen, seien es Beratungsstellen der EFL oder der Ortscaritasverbände, Kitas, Schulen, Katholische Öffentliche Büchereien als Kontaktpunkte zur Kirche in den Seelsorgeräumen wahrgenommen und genutzt werden. Das Erzbistum investiert in die Entwicklung verschiedener niedrigschwelliger Angebote, u.a. in Citypastoral in den Großstädten sowie z.B. landpastorale Knotenpunkte im Erzbistum und setzt auf hybride Formate auf verschiedenen Kanälen. Durch die Förderung von Partizipation und Mitgestaltung kann die Kirche Menschen erreichen, Nähe schaffen und an die heutigen Lebensrealitäten anknüpfen.

Einerseits wird die klassische pastorale Arbeit auf den digitalen Raum ausgeweitet, so dass Seelsorge durch das Pastoralteam des Seelsorgeraumes bewusst auch digital stattfindet. Außerdem wird in eine digitale Pastoral investiert, die sich mit pastoralen Knotenpunkt-Themen vernetzt. Dazu gehören Themen wie Pilgern und Tourismuspastoral, Trauerpastoral, Jugend- und Familienpastoral und weitere Felder.

Die Pastoralen Zentren und die verlässlichen Orte im Seelsorgeraum bieten eine sichere Ansprechbarkeit. Daneben wird die der digitale Raum immer bedeutender: Neben einer guten digitalen Infrastruktur durch verschiedene Tools setzt das Erzbistum Paderborn auf das Service- und Dienstleistungsverständnis bei allen Mitarbeitenden. Das bedeutet auch die Bereitschaft, die digitalen Kanäle für seelsorgliche Aktivitäten weiter und verlässlicher zu nutzen.

Die Begleitung und das Coaching durch die Beratungsdienste werden ausgebaut, ebenso das Angebot der Frischzellen-Schulung mit Blick auf Potenzialförderung und die Ausbildung liturgischer Laiendienste.

Gemeinden werden in vielfältigen Formen präsent sein, auch in kleinen Dimensionen, Weggemeinschaften, Initativen, Verbänden, Gebetsgemeinschaften etc. So ist persönliche Nähe und Gemeinschaft auch zukünftig möglich.

Mobilität ist eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft. Grundsätzlich müssen Pastoralteams mobil und flexibel sein, auch wenn sie verlässlich an Zentren anzutreffen sind. Das Erzbistum Paderborn investiertdeshalb in dezentrale “Knotenpunkte“. Das heißt, es gibt personelles Engagement zu besonderen pastoralen Themen (einerseits Krisenbegleitung in Krankheit und Trauer, andererseits im Bereich Spiritualität – Geistliche Begleitung, spirituelle Tankstellen an unterschiedlichen Orten, Pilgerpastoral, Digitalpastoral). Katholische Einrichtungen insgesamt werden sich öffnen für den Sozialraum und so als kirchlicher Player im Seelsorgeraum sichtbar werden.

Caritative Einrichtungen und Dienste sind flächendeckend im Erzbistum Paderborn vorhanden. Als pastorale Orte sind auch sie ein Gesicht der Kirche. Als verlässliche Orte im Sinne des diözesanen Transformationsprozesses sichern sie die kirchliche Präsenz in regionalen Strukturen, Städten und Sozialräumen. Mit ihrem diakonischen Handeln berühren und bewegen sie wichtige Lebensthemen der Menschen.

Grundsätzlich gilt: Es wird zukünftig für die deutlich geringer werdende Zahl an Priestern und Hauptberuflichen in der Seelsorge schwieriger, Nähe herzustellen und zu halten – aus vielerlei Gründen und auf allen Ebenen. Zugleich ist es notwendig, dass die Kirche durch konkrete Personen an vielen unterschiedlichen Orten präsent und ansprechbar bleibt. Die verlässlichen Orte sollen gute Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit sicherstellen. Zudem werden verstärkt hybride und digitale Angebote eingesetzt, um den Kontakt zu organisieren. Auch die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements an vielen Orten muss unter dem  Aspekt der Nähe mitgedacht werden. Es geht darum, den Menschen, die ein Anliegen oder eine Frage haben, möglichst schnell und möglichst unkompliziert zur Verfügung zu stehen. Hierzu sind alle kirchlichen Einrichtungen und die Verbände mit ihrer lokalen Struktur entscheidende Kontaktpunkte innerhalb des Seelsorgeraumes.

Es ist klar, dass ein „alles überall“ perspektivisch nicht mehr möglich sein wird. Dennoch sichert das Erzbistum Paderborn Seelsorge durch zentrale, dezentrale und digitale Angebote zu und will gute Qualität bei spirituellen, rituellen und caritativen Diensten gewährleisten.

In jedem Seelsorgeraum gibt es ein Pastorales Zentrum und verlässliche Orte mit unterschiedlicher Prägung und einem Gottesdienstangebot in erreichbarer Nähe.

Grundlegende Dienstleistungen wie regelmäßige Eucharistiefeiern und weitere gottesdienstliche Angebote, Feiern der Sakramente wie Taufen und Trauungen, Seelsorgegespräche und Beerdigungen werden garantiert. Es wird weitere an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Angebote für verschiedene Zielgruppen geben. Dazu können Angebote für Kinder und Jugendliche sowie die Unterstützung für Familien und Senioren gehören. Die Angebote werden zukünftig gebündelt an Pastoralen Zentren zu finden sein und dezentral in unterschiedlichen Initiativen, Einrichtungen und Projekten.

Verlässlich wird es Angebote auch in ländlichen Regionen durch die Pastoralen Zentren als Anlaufstellen geben. Darüber hinaus wird gezielt an mehreren Standorten Personal eingesetzt für thematische Angebote wie Landpastoral, Tourismus und Pilgern. Außerdem werden ausdrücklich Initiativen lokaler Kirchenentwicklung unterstützt, die das Wachstum örtlicher Glaubensgemeinschaft fördern.

Die Spendung von Sakramenten und pastorale Grundvollzüge sind weiterhin gewährleistet. Gerade an besonderen Lebenswendepunkten und schwierigen Lebenssituationen möchten die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum Paderborn Menschen begleiten und erreichen.  Deshalb werden die Themen Trauer und Krankheit besondere Aufmerksamkeit durch die Seelsorgerinnen und Seelsorger erfahren. Bestehende Beratungsangebote der Orts-Caritasverbände und der Ehe-Familie- und Lebensberatung (EFL) sind Teil des Seelsorgeraumes. Die Notfall- und Telefonseelsorge ist ökumenisch organisiert und ergänzt die seelsorglichen Angebote.

Generell gilt: Qualität geht vor Quantität. Qualitätsstandards sind im Bereich Geistliche Begleitung und Prävention bereits in Kraft gesetzt, für die Sakramentenkatechese sind sie in Planung. Um über Qualität im Gottesdienst zu sprechen, wurde ein Methodenset ausgearbeitet, das zukünftig mehr zum Einsatz kommen soll.

Die Digital-Pastoral wird zweifellos deutlich an Bedeutung gewinnen. Es gibt bereits jetzt viele digitale Angebote, die erreichbar sind. Am weiteren Ausbau der digitalen Seelsorge wird gearbeitet.

Pastorale Zentren sorgen in den künftigen Seelsorgeräumen für ein vielfältiges und vollständiges Angebot an kirchlichem Leben mit Eucharistie, Sakramentenspendung und liturgischer Vielfalt. In der Fläche des Seelsorgeraumes gibt es weitere verlässliche Orte, zu denen auch soziale Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Seniorenheime gehören. Auch dort ist die Spendung von Sakramenten möglich. Die digitale Infrastruktur wird ausgebaut, um sich zu informieren und gegebenenfalls individuelle Seelsorge zu bekommen (zum Beispiel Krankensalbung). In den Fragen zur Mobilität setzt das Erzbistum Paderborn auf kreative Lösungen – Erfahrungen aus der Diaspora können hier hilfreich sein.

Es gibt verschiedene Wege, die Distanz zu überbrücken. Verlässliche Orte bieten die Möglichkeit für ein vertrauensvolles Miteinander und für die Entstehung neuer Gemeinschaften. Darüber hinaus bringen die missionarischen und diakonischen Initiativen der Schwerpunkte Menschen zusammen. Auch an Bistumsorten können sich Menschen mit ihren Themen aufgehoben fühlen.

Katholische Kitas und Schulen werden auch zukünftig als profilierte Einrichtungen eine besondere pastorale Bedeutung haben. Ebenso werden an den Bistumsorten familienpastorale Angebote, etwa zu geprägten Zeiten (Ostern, Vorbereitung der Erstkommunion etc.) ausgebaut. Die Jugendpastoral wird wichtiger Bestandteil der Seelsorgeräume bleiben. Sie ist vielgestaltig, beispielsweise durch Jugendspirituelle Zentren, Initiativen, Jugendfreizeitstätten, Jugendverbände und Ministrantenpastoral sowie Jugendbildungsstätten und die Angebote der Schulpastoral. Ein Grundsatz dabei ist, die Perspektive von Kindern und Jugendlichen / jungen Erwachsenen generell auf pastorale Konzepte einzubeziehen.

Katholische Schulen im Erzbistum Paderborn werden bisher bereits als pastorale Orte verstanden. Das bedeutet, dass hier Menschen für eine bestimmte Zeit eine Glaubensgemeinschaft bilden. Katholische Schulen im Erzbistum Paderborn sollen alle wesentlichen kirchlichen Aktivitäten – wie Diakonie, Liturgie, Gemeinschaft und Verkündigung – widerspiegeln. Als künftige verlässliche Orte richten sich die Schulen mit ihren Angeboten nicht nur an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern, sondern sie sind als Bildungs- und Glaubensorte offen für die Menschen in ihrem Umfeld.

Die katholischen Schulen bieten im Seelsorgeraum ihre personellen und räumlichen Ressourcen als Kooperationspartner an. Sie stellen geeignete Räume für Versammlungen, Gottesdienste und Gruppenaktivitäten zur Verfügung. Zudem ist in Schulen qualifiziertes Personal im Einsatz, darunter Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger. Das schulische Personal verfügt über eine fundierte Expertise im Bereich der Bildungs- und Erziehungsarbeit, die aus der täglichen Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern resultiert. In Zusammenarbeit mit Gemeinden und anderen kirchlichen Institutionen können die Schulen Programme entwickeln, die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien in ihrem Glaubensleben unterstützen.

Das Erzbistum Paderborn unterstützt alle jungen Menschen, die sich für einen Seelsorgeberuf interessieren. Es möchte sein Engagement intensivieren, Interessenten für die Seelsorgeberufe zu gewinnen. Dazu bedarf es Erfahrungen mit dem Glauben und der Kirche, die junge Menschen machen können. Insofern ist die beste Berufungspastoral eine spirituell fundierte und auf die Bildung der Gesamtpersönlichkeit ausgerichtete Jugendpastoral. Die Jugendpastoral als fester Bestandteil dessen, was in den künftigen Seelsorgeräumen angeboten wird, ist hierfür also unverzichtbar. Das Erzbistum Paderborn selbst setzt verstärkt Akzente auf eine intensive Social-Media-Arbeit über Instagram und Youtube. Im Rahmen eines Partnervertrages mit dem SC Paderborn wirbt das Erzbistum im Stadion um Arbeitskräfte, ebenso auf schulischen Berufsinformationsveranstaltungen im gesamten Erzbistum. Jährlich veranstaltet das Erzbistum eine eigene Berufsinformationswoche und zeigt Präsenz auf Veranstaltungen wie etwa young mission (www.young-mission.de). Das neue christliche Orientierungsjahr (leocampus-paderborn.de) für junge Menschen hat eine innovative Möglichkeit zur Ansprache geschaffen. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind überregionale Veranstaltungen wie Weltjugendtage, Messdienerwallfahrten nach Rom, Pilgerfahrten zum Heiligen Jahr oder der Weltgebetstag für geistliche Berufungen.
berufungspastoral-paderborn.de

Die Zahl der hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorger wird im Jahr 2040 im aktiven Dienst voraussichtlich wie folgt aussehen: knapp 100 Priester, knapp 200 Mitarbeitende in pastoralen Laienberufen, zuzüglich circa 50 Diakone mit Zivil- oder Hauptberuf. Aktuell sind etwa 850 Personen in der Seelsorge im Erzbistum Paderborn tätig.

Neu wird vor allem die Arbeitsweise der Seelsorgenden sein: Sie werden nicht mehr alles überall anbieten können, sondern müssen sich auf weniger Orte konzentrieren. Immer wichtiger wird es, verlässlich in Qualität und Angebotsvielfalt zu sein. Die Unterstützung von Ehrenamtlichen, die Vernetzung von lokalen Akteurinnen und Akteuren sowie die Bereitschaft zur umfassenden Kooperation wird den hauptamtlichen und hauptberuflichen Dienst stärker kennzeichnen.

Priester aus der Weltkirche bereichern seit Jahren die Seelsorge im Erzbistum Paderborn. Sie arbeiten in muttersprachlichen Gemeinden und in Pastoralen Räumen. Die Grundordnung für die Priester der Weltkirche mit Einsatz im Erzbistum Paderborn sieht vor, dass zehn bis maximal fünfzehn Prozent der Priester diesen weltkirchlichen Hintergrund haben können. Eine Ausweitung ist nicht geplant.

Diakone engagieren sich auch heute schon nebenamtlich und seit kurzem verstärkt auch hauptberuflich. Dieser Dienst wird auch im Wandel, der sich durch die Transformation ergibt, an Bedeutung gewinnen, weil er das diakonische Profil der Kirche und der Seelsorge schärft.

Schon heute gehören zu den Pastoralteams Mitarbeitende verschiedener Professionen: Priester, hauptberufliche Seelsorgerinnen und Seelsorger, Diakone, Verwaltungsleitungen oder Kirchenmusikerinnen und -musiker. Bereits jetzt werden in einigen Pastoralen Räumen darüber hinaus auch anders qualifizierte Personen als pastorale Mitarbeitende eingesetzt, beispielsweise aus dem Feld der Sozialpädagogik. Sie übernehmen Aufgaben in der Kinder- und Jugendseelsorge, in der diakonischen Pastoral, Engagementförderung und in Kontexten von Kommunikation und Medien. Durch die Transformation wird die Rolle multiprofessioneller Teams wichtiger. Pastoral Mitarbeitende aus anderen Professionen werden für die Arbeit im Pastoralteam durch Fort- und Weiterbildung qualifiziert.

Die künftigen multiprofessionellen Pastoralteams bestehen aus Personen aller pastoralen Berufsgruppen (Priester, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten). In jedem Pastoralteam sollen sowohl Kleriker als auch Pastorale Laienberufe vertreten sein, mindestens jedoch zwei Priester. Hinzu kommen pastorale Mitarbeitende, das heißt zwei bis vier Personen, die in den Feldern Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Pastoral, Engagementförderung, Kommunikation und Medien im Einsatz sind. Sie werden nicht in klassischen Seelsorgefeldern arbeiten. Ebenso gehören Verwaltungsleitungen sowie Mitarbeitende aus der Kirchenmusik zum Team.

Die Seelsorgeräume werden in gemeinsamer Verantwortung nach Modellen geleitet, die kirchenrechtskonform sind. Zunächst sind für jeden Seelsorgeraum ein kanonisch installierter Pfarrer, eine Pastorale Koordination und eine Verwaltungsleitung vorgesehen, die gemeinsam das Leitungsteam des Seelsorgeraumes bilden. Aktuell werden verschiedene Leitungsmodelle bereits im Erzbistum erprobt und Erfahrungen ausgewertet.

 

Die Abteilung Personalentwicklung im Erzbischöflichen Generalvikariat reagiert fortlaufend auf neue Herausforderungen und aktualisiert ihr Unterstützungsangebot entsprechend, auch in bistumsübergreifenden Kooperationen. Die strategischen Ziele des Erzbistums sind dabei leitend. Mitarbeitende werden themen- wie personenbezogen beraten. Einzelpersonen können immer auch gezielt individuelle Bedarfe oder auf dem freien Bildungsmarkt entdeckte passende Maßnahmen als Fortbildungswunsch über ihre Führungskraft einbringen.

 

www.fortbildung-pastoral.de

Das Erzbistum Paderborn investiert weiter in verschiedene Nachwuchsprogramme, in Popularmusik sowie in hauptberufliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in den Seelsorgeräumen. Die Qualitätsentwicklung des hauptberuflichen kirchenmusikalischen Personals ist für das Erzbistum Paderborn ein bleibendes Anliegen. Ehrenamtliche Musikerinnen und Musiker sowie ihre Chöre, Bands und Gruppen werden weiter gefördert.

Multiprofessionelle Teams ermöglichen den Seelsorgerinnen und Seelsorgern eine Fokussierung für die Arbeitsfelder, die eine theologische Fachausbildung und Expertise erfordern. Gleichzeitig bereichern die Mitarbeitenden mit ihren Kompetenzen die Pastoralteams.

Seelsorge lebt von Seelsorgerinnen und Seelsorgern, denn sie ist ein personales Geschehen. Der seit vielen Jahren abnehmende Grundwasserspiegel des religiösen Wissens und der religiösen Praxis setzt vielen Seelsorgerinnen und Seelsorgern existenziell zu. Das, was ihnen so wichtig war, dass sie dazu eine Lebensentscheidung und eine Berufsentscheidung getroffen haben, scheint immer weniger Menschen zu interessieren. Die Debatte um den Missbrauch in der Kirche mit dem dadurch verursachten Vertrauensverlust und die Kraft, die die kirchlichen Veränderungsprozesse binden, belasten zusätzlich. Insofern ist es für das pastorale Personal unabdingbar, die Erfahrung einer Selbstwirksamkeit als Seelsorgerinnen und Seelsorger zu machen. Wer sich selbst als wirksam erfährt, arbeitet motivierter. Die konkrete seelsorgliche Arbeit mit Menschen in existenziellen Situationen, aber auch die oft kleinen Pflanzen bei Glaubenskursen oder anderen Aufbrüchen oder Versuchen haben in diesem Zusammenhang große Bedeutung. Ebenso wird die intensive Begleitung von und Seelsorge an ehrenamtlich Engagierten Sinnerfüllung stiften können. Die Pastoraltransformation wirbt für eine realistische, funktionierende und attraktive Rahmensetzung für den pastoralen Dienst innerhalb des Seelsorgeraumes. Auch hiermit verbindet sich die Hoffnung, die Erfahrung der Selbstwirksamkeit zu steigern.

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass passgenaue Unterstützungsmaßnahmen sinnvoller und hilfreicher sind als ein generelles Programm für alle. Angebote zur Stärkung von Resilienz und Arbeitszufriedenheit gibt es bereits, sie werden noch zu wenig wahr- und in Anspruch genommen. Resilienz ist als Querschnittsthema mittlerweile ein Bestandteil vieler Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen. Die persönliche Arbeitszufriedenheit kommt in den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterjahresgesprächen mit der Führungskraft zur Sprache. Daraus können sich unmittelbar Maßnahmen zur konkreten Unterstützung, zur persönlichen Weiterentwicklung oder auch zu Veränderungen in Arbeitspaketen und Zuständigkeiten ergeben. Auch die Erstellung von Aufgabenbeschreibungen hat in diesem Zusammenhang eine hilfreiche Bedeutung.

Dass der Dienst in der Pastoral für künftige Generationen eine anziehende Berufsperspektive bleibt, hängt wesentlich von der Arbeitszufriedenheit und Ausstrahlung heutiger pastoraler Mitarbeitender ab. Hierzu ist oben bereits Einiges ausgeführt worden. Die pastorale Transformation wird neben der erst einmal zusätzlichen Belastung auf Daue hoffentlich auch dazu führen, dass vor allem junge pastorale Mitarbeitende neue Formen von Seelsorge ausprobieren können und ihre Wirksamkeit erleben. Zentraler Aspekt ist dabei: Wo immer Talente, Sehnsüchte und Träume eines Menschen den Bedürfnissen der Welt begegnen, da liegt die individuelle Berufung. Sie besteht darin, sich In-Dienst-Nehmen zu lassen für das konkrete „Bedürfnis der Welt“. Dies wird künftig sichtbarer werden.

 

Es ist gewünscht, dass sich das pastorale Personal intensiv in den kommenden Prozess der Profilbildung in den Seelsorgeräumen einbringt. Gerade diese Profile bieten die Chance, das, was schon heute pastoral lebendig ist, hauptamtlich zu unterstützen sowie die Netzwerke ehrenamtlich Engagierter zu begleiten. Die Veranstaltungen der kommenden Zeit der verschiedenen Berufsgruppenvertretungen (Priester- und Diakonenrat, Runder Tisch der pastoralen Laienberufe, Mitarbeiterversammlung, Tag des pastoralen Personals) werden die Themen der Bistumstransformation intensiv bearbeiten. Zudem besteht das Angebot, sich in der Resonanzphase von Mai bis Oktober 2025 zu beteiligen.

Es gibt regelmäßig Veranstaltungen zur Vernetzung innerhalb der Berufsgruppen und darüber hinaus. Eigeninitiativen zur Vernetzung werden begrüßt, unterstützt und gefördert (zum Beispiel kollegiale Beratung, Weihekursfortbildungen etc.).

Seelsorge geschieht weiterhin durch hauptberufliche und ehrenamtliche Engagierte. Die Begleitung der Ehrenamtlichen wird eine wichtige Aufgabe der Hauptberuflichen sein.  Darüber hinaus werden Engagementförderer und -förderinnen als Schnittstelle zwischen Haupt- und Ehrenamt fungieren.

Alle ehrenamtlich engagierten Menschen sind das Fundament der Kirche von Morgen. Auf dem Weg zu einer zunehmend ehrenamtlich getragenen Kirche ist ihr Engagement nicht hoch genug wertzuschätzen. Durch ihre Partizipation und Mitgestaltung kann die Kirche im Erzbistum Paderborn Nähe bewahren und herstellen, wenn Priester und hauptberufliches Personal zunehmend weniger werden. Dazu ist intensive Engagementförderung und ein enstprechendes Gesamtklima notwendig.

Es braucht verlässliche Absprachen hinsichtlich der Rahmenbedingungen, der Kompetenzen und des zeitlichen Aufwands für das Engagement sowie verlässliche Formate für die Begleitung und einen Austausch auf Augenhöhe.

Engagementförderung zielt auf eine langfristige, strategische Entwicklung von ehrenamtlichem Engagement. Sie soll gewährleisten, dass ehrenamtlich Engagierte und zum Engagement bereite Menschen verlässliche und kompetente Anlaufstellen haben, die Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, Begleitung und Anerkennung sicherstellen. Durch die Entwicklung neuer Engagementformen und -felder und den Aufbau von Netzwerken und Kooperationen trägt die Engagementförderung zur Weiterentwicklung der Pastoral und des kirchlichen Engagements bei.

Die Investition in Engagementförderinnen und Engagementförderer schaffen in Zusammenarbeit mit anderen Verantwortlichen die notwendigen Voraussetzungen für eine einladende Engagementkultur. Dazu gehören Rahmenbedingungen wie verlässliche Ansprechpersonen, ein unkomplizierter Zugang zu Räumen und Materialien und die Erstattung von Auslagen. Es braucht auf Seiten des Pastoralteams eine Offenheit für die Potenziale der Engagierten und neue Engagementfelder, die sich daraus entwickeln können sowie Formen der Anerkennung und Würdigung für alle ehrenamtlich Engagierten.Die Engagementförderinnen und -förderer gewinnen ehrenamtlich Engagierte, indem sieeinen Überblick über alle Engagementmöglichkeiten bieten („Engagementlandkarte“), vielfältige Wege der Werbung für Engagementmöglichkeiten nutzen, durch Vernetzung und durch neue Engagementangebote neue Zielgruppen erreichen und Interessierte an einem Engagement beraten und vermitteln oder mit ihnen neue Engagementfelder initiieren. Die Bindung der Ehrenamtlichen geschieht unter anderem durch die Begleitung der Engagierten durch Austausch- und Feedbackgespräche, Fortbildungsangebote und spirituelle Auszeiten. Auch Engagement ohne langfristige Bindung ist willkommen und wird von den Engagementförderinnen und -förderern unterstützt, indem sie zum Beispiel Projekte und Aktionen initiieren und koordinieren, in denen sich Menschen für kurze Zeit engagieren können.

Die Engagementförderinnen und – förderer werden in mehreren Modulen vor Antritt ihrer Stellen oder berufsbegleitend qualifiziert in den Themenfeldern Freiwilligenmanagement, Potenzialförderung, Kirchenentwicklung und Netzwerkarbeit. Sie werden fachlich begleitet und beraten durch das Team Engagementförderung im Bereich Pastorale Dienste und bei Bedarf auch von weiteren Fachreferentinnen und -referenten im Erzbischöflichen Generalvikariat. Initiiert vom Team Engagementförderung finden regelmäßige Vernetzungstreffen im Erzbistum statt. Zusätzlich werden Workshops zu aktuellen Themen der Engagementförderung und -entwicklung angeboten und zu Themen, die sich aus den Praxiserfahrungen ergeben. Außerdem informiert das Team Engagementförderung regelmäßig über Online-Workshops, Fachtagungen, Förderprogramme und Fortbildungsangebote von Akademien, Netzwerken, Landes- und Bundesstellen. Wie alle Mitarbeitenden des Erzbistums können sich die Engagementförderinnen und -förderer durch Supervision und Coaching begleiten lassen.

Im Etat jedes Pastoralen Raumes sind bisher 5000 Euro pro Jahr für die Ehrenamtsförderung eingestellt. Dieses Geld dient dazu, Auslagen der Ehrenamtlichen zu erstatten, beispielsweise Fahrt-, Material- und Fortbildungskosten, oder Angebote und Veranstaltungen zu finanzieren, die der Wertschätzung und Anerkennung dienen. Engagierte werden im Erzbistum Paderborn durch Austausch- und Feedbackgespräche, Fortbildungsangebote und spirituelle Auszeiten begleitet. Über eine zusätzliche finanzielle Ausstattung (z.B. Fonds) für Fortbildung, Begleitung und spirituelle Zurüstung von Engagierten wird derzeit beraten.

Der Fachdienst Caritas-Koordination fördert das hauptberufliche und ehrenamtliche Engagement im Miteinander von Pastoral und Caritas. Er vernetzt kirchliche und caritative Strukturen, Einrichtungen und Dienste und fördert das diakonische Handeln in den Seelsorgeräumen. Im Rahmen des Transformationsprozesses ist diese wichtige Aufgabe in den neuen Strukturen zu verorten, insbesondere mit Blick auf die künftigen Pastoralen Zentren.

Seit 2013 gibt es durch den Erzbischof von Paderborn beauftragte Seelsorgliche Begleitungen in stationären Einrichtungen wie Seniorenheimen, Hospizen oder Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe. Diese gestalten pastorale Angebote und leisten einen wichtigen seelsorglichen Dienst innerhalb der Einrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner, An- und Zugehörige und Mitarbeitende. Häufig sind Angebote auch für Interessierte offen: Gottesdienste und Andachten, Gesprächs- und Begegnungsangebote. Der Dienst der Seelsorglichen Begleitungen ist eine Möglichkeit, an verlässlichen Orten nah bei den Menschen zu sein, territorial wie kategorial.

Eine diakonische Kirche trägt maßgeblich zu ihrer eigenen Glaubwürdigkeit bei. Es gilt, diesen kirchlichen Grundvollzug und die Zusammenarbeit von Caritas und Pastoral in den Seelsorgeräumen zu stärken. Mit der Zuständigkeit einer oder eines hauptberuflichen Mitarbeitenden, der oder die über eine Qualifikation in sozialen Berufsfeldern verfügt, wird eine diakonische Perspektive in der Pastoral gestärkt. Eine Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Caritas-Koordination ist unbedingt erforderlich.

Ab dem 8. April 2025 wird für eine Woche eine Gesprächs-Hotline unter 05251-125-4444 aktiviert: Mitarbeitende aus dem Erzbischöflichen Generalvikariat stehen für Fragen zur Verfügung. Anliegen können auch über den Zeitraum hinaus an die Mailadresse bistumsprozess@erzbistum-paderborn.de gerichtet werden.
Darüber hinaus wird es zentrale, dezentrale und digitale Veranstaltungen geben, die zum Dialog einladen. Ansprechpersonen, Unterstützung und weitere Informationen zu den unterschiedlichen pastoralen Themenfeldern finden Sie insbesondere unter www.bistumsprozess.de und auf den weiteren Internetseiten.

Die im Herbst 2025 neu zu wählenden Mitglieder der Kirchenvorstände und der pastoralen Gremien sind in den kommenden Jahren für die lokale Gestaltung des Bistumsprozesses von großer Bedeutung. Sie werden vor Ort Einfluss auf die Ausgestaltung der zukünftigen Seelsorgeräume und die Gestaltung der kirchengemeindlichen Fusionen nehmen. Die Vorbereitungen der Wahlen sind bereits angelaufen, insbesondere die Vorbereitungen zur Online-Wahl. Im Vorfeld der Wahlen wird es für Kandidatinnen und Kandidaten noch eigene Informationen für ihre Tätigkeit in den kommenden Jahren geben, insbesondere einen gemeinsamen Tag in Werl am 13. September 2025.

Dort, wo es zu einer Fusion bisher rechtlich selbständiger Pfarreien kommen wird, greift Modell 1 des Statuts für die pastoralen Gremien und Engagementformen. Dies bedeutet konkret: Auf Ebene des Raumes gibt es weiterhin ein pastorales Leitungsgremium, das aus Ehrenamtlichen sowie Hauptamtlichen besteht. Dieses Gremium koordiniert und steuert die Pastoral im Seelsorgeraum im gegenseitigen Einvernehmen. Vor Ort, also in den bisherigen Kirchengemeinden, braucht es zugleich Menschen, die das Gesicht der Kirche am Ort sind: Im Seelsorgeraum soll es daher immer sowohl lokale wie auch thematische Gemeindeteams geben. Überall dort, wo Menschen sich aus ihrem Glauben heraus zusammenfinden und das kirchliche Leben aktiv gestalten, entsteht Gemeinde. Somit können sich alle, die sich bisher in Gremien engagiert haben, auch weiterhin vielfältig ehrenamtlich engagieren. Die Kirche wird vielfältiger werden und es werden viele Felder des ehrenamtlichen Engagements bestehen.

Als Orientierung kann gelten, dass für eine aus Fusionen entstandene Gesamtpfarrei ein Kirchenvorstand und ein Rat der Pfarrei vorgesehen sind sowie vor Ort lokale und thematische Gemeindeteams. Das Engagement der jetzigen Kirchenvorstände kann nicht hoch genug geschätzt werden. Ihr Einsatz und ihre Expertise werden auch zukünftig gebraucht. Dafür empfiehlt es sich, dieses Engagement nach einer Fusion in Ausschüssen der Kirchenvorstände weiterzuführen, die beispielsweise zu Verwaltungs- und Finanzthemen gebildet werden oder die sich speziell um einzelne Orte oder Kirchengebäude kümmern.

Innerhalb der neuen Strukturen braucht es Menschen, die Interesse an Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit  haben, die konzeptionell denken sowie steuern wollen und die gemeinsam mit den anderen gewählten, amtlichen sowie berufenen Mitgliedern die Kirche vor Ort gestalten möchten.

Die Rolle der Hauptamtlichen wird sich ändern – es geht viel mehr als bisher um die Befähigung von Ehrenamtlichen. Ehrenamtliches Engagement benötigt Unterstützung, verlässliche Ansprechpersonen und gute Begleitung. Wie dies konkret vor Ort umgesetzt wird, entscheiden die dort Agierenden. Über die Bildungshäuser des Erzbistums und die Katholische Erwachsenenbildung gibt es unterschiedliche Angebote zur Weiterbildung sowie Engagementförderung und -stärkung.

Das Erzbistum Paderborn engagiert sich für eine gute Bewerbung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die transparent aufzeigt, welche Kompetenzen gebraucht werden und wie Beteiligung konkret aussehen kann.

Wichtige Entscheidungen, die die Pastoral lenken, sollen zukünftig noch mehr im Einvernehmen zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen getroffen werden. Insbesondere betrifft dies die Festlegung der diakonischen und missionarischen Schwerpunkte sowie die Festlegung der verlässlichen Orte für Eucharistie und weitere Gottesdienste. Somit wird auf Ebene der Seelsorgeräume alles entschieden, was für die Pastoral konzeptionell bedeutsam ist. Vor Ort wird – in Abstimmung mit dem Pastoralen Gremium – das gemeindliche Leben gestaltet. Dies gilt sowohl für die Aktivitäten an einem Kirchort in einem lokalen Gemeindeteam wie auch für das Zusammenwirken in einem thematischen Gemeindeteam.

Die Beteiligung beginnt nicht erst jetzt, sondern ist bereits seit Jahren geübte Praxis im Erzbistum Paderborn. Die nun veröffentlichten strategischen Richtungsentscheidungen sind auch unter Beteiligung von Praktikerinnen und Praktikern in der Seelsorge und ehrenamtlich Engagierten entwickelt und vorbereitet worden. Da das Erzbistum Paderborn sich darum bemüht, eine „synodale Weggemeinschaft“ zu sein, in der man sich wechselseitig zuhört, werden die Resonanzen, die in den kommenden Monaten in zentralen, dezentralen und digitalen Veranstaltungen eingesammelt werden, in die Beratungen der Erzbischöflichen Leitungskonferenz und weiterer diözesaner Gremien (zum Beispiel Diözesanpastoralrat) einfließen.

Der Auftrag zur Fusion von Kirchengemeinden wird von der Bistumsleitung erteilt. Bis 2030 sollen die zukünftigen Seelsorgeräume aus einer bis höchstens drei Pfarreien bestehen. Grundsätzlich entscheidet nach dem geltenden Recht  der Erzbischof. über die Neubildung von Pfarreien. Im Erzbistum Paderborn wird der Beteiligung der gemeindlichen Gremien eine sehr hohe Bedeutung beigemessen, so dass das Votum der Gremien vor Ort über Auflösung und Neugründung, Rückpfarrung oder Einpfarrung bei der Entscheidung des Erzbischof eine wichtige Rolle spielen wird.

Verwaltungs-Transformation

Die Reform reagiert auf weiter wachsende Komplexität, entstandene Doppelstrukturen und finanzielle Herausforderungen. Ziel ist eine zukunftsfähige und wirksame Verwaltung, die den kirchlichen Auftrag in einer sich wandelnden Gesellschaft besser unterstützt – mit klaren Verantwortlichkeiten, einer modernen Struktur und auf einer nachhaltigen Finanzierungsbasis.

Die Verwaltung aller kirchengemeindlichen Aufgaben soll bis Ende 2027 vollständig in die neue Verwaltungseinheit im Erzbischöflichen Generalvikariat überführt werden. Die bisherigen Gemeindeverbände gehen in dieser neuen Struktur auf. Der Prozess erfolgt in mehreren Schritten, begleitet durch Projektmanagement, Beteiligung und Kommunikation.

Der gesamte Transformationsprozess der Verwaltung- inklusive Planung, Umsetzung und Evaluation – soll bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

Im Erzbischöflichen Generalvikariat laufen künftig sämtliche Verwaltungsaufgaben für das Erzbistum und die Kirchengemeinden zusammen. Dabei wird auf eine klare funktionale Trennung zwischen strategischer Aufsicht und operativer Verwaltung geachtet. Das neu gestaltete Generalvikariat entwickelt sich so zu einer modernen kirchlichen Verwaltungszentrale mit starker regionaler Anbindung.

Die bisherige parallele Organisation und Arbeitsweise des Erzbischöflichen Generalvikariats und häufig auch innerhalb der drei Gemeindeverbände führte zu Überschneidungen, die Prozesse verlangsamt und Entscheidungen erschwert haben. Diese Doppelstrukturen werden durch die Zusammenführung konsequent abgebaut und die Verlässlichkeit wird weiter gesteigert. Das schafft klare Zuständigkeiten, vermeidet Aufwand und spart langfristig Ressourcen.

Die neue Verwaltung wird sich an den zukünftigen pastoralen Strukturen orientieren. Die Verwaltungsleitungen werden zum Leitungsteam vor Ort gehören. Es entstehen dadurch klare, abgestimmte Schnittstellen zur Pastoral, mit dem Ziel, Verwaltungsprozesse so zu gestalten, dass sie die pastorale Arbeit bestmöglich unterstützen.

Die neue Struktur soll dazu beitragen, dass das Angebot von katholischen Kindertageseinrichtungen auch in Zukunft in der Fläche bereitgestellt werden kann. Einheitliche Standards, mehr fachliche Unterstützung und besser koordinierte Angebote kommen langfristig den Kindern und Familien zugute.

Die Kitas sind wichtige pastorale Orte für das Erzbistum Paderborn. Die Anbindung an die Kirchengemeinde ist dabei ein wesentlicher Faktor und bleibt es auch. Weiterhin wird die pastorale Profilierung der Kita als familienpastoraler Ort, etwa durch die Zertifizierung oder die Arbeit der Steuerungsgremien, zentrales Thema sein. Auch unter dem Dach der Holding wird die Zusammenarbeit mit den Gemeinden aktiv gepflegt.

Jede Kita behält ihre bewährte pädagogische und pastorale Ausrichtung und ihr eigenes Profil. Die religiöse und werteorientierte Erziehung als Teil des kirchlichen Auftrags bleibt für das Erzbistum Paderborn selbstverständlich. Die konzeptionelle Ausrichtung wird weiterhin in der Kita selbst verantwortet.

Die Qualität der Betreuung und Bildung bleibt ein zentrales Anliegen und soll durch die neue Struktur langfristig gesichert und weiterentwickelt werden. Durch die neue Struktur sollen die Kitas und Mitarbeitenden vor Ort noch besser unterstützt werden – etwa durch gebündelte Ressourcen, gezielte Fortbildungen und eine professionelle Verwaltung. Zudem soll die Bündelung von Aufgaben auf Holding-Ebene dazu führen, dass sich die Teams in den Kitas noch stärker auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können. Das Ziel ist es, ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot mit klarem pastoralen Konzept in der Fläche des Erzbistums Paderborn dauerhaft zu erhalten und zu fördern.

Die bisherigen Betreuungsangebote und Öffnungszeiten bleiben bestehen und werden weiter an den Bedürfnissen vor Ort auf der Grundlage der Vorgaben durch das Land NRW weiterentwickelt. Anpassungen und Veränderungen werden als Prozesse immer in der Kita vor Ort weiterentwickelt, angepasst und kommuniziert.

Die Platzvergabe erfolgt weiterhin wie bisher über die bekannten Wege der Anmeldung und Vergabe. Die Aufnahmekriterien werden, wie es das Landesgesetz vorschreibt, durch den Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt. Die Holdingstruktur hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Plätze oder die Zugangswege.

Die Beitragshöhen werden durch die Kommunen beziehungsweise Jugendämter vor Ort festgelegt und erhoben. Die neue Verwaltungsstruktur oder die neue Trägerorganisation haben darauf keinen Einfluss.

Grundsätzlich braucht es keine Übergangsmaßnahmen, da die konkrete Arbeit in den Kitas nicht von der Umstellung betroffen ist. Natürlich wird die Umstellung sorgfältig vorbereitet, transparent kommuniziert und schrittweise umgesetzt. Alle Beteiligten – auch Eltern – werden frühzeitig informiert. Wichtig ist uns, dass der Kita-Alltag für Kinder und Familien stabil und verlässlich bleibt.

Ja, ausdrücklich. Elternmitwirkung und ehrenamtliches Engagement sind wichtige Säulen des Kita-Lebens und bleiben auch in der neuen Struktur gewünscht und willkommen. Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement in der Kita weiter zu fördern.

Mitarbeitende, deren Aufgaben sich verändern, erhalten bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungen. Die Personalentwicklung wird gezielt genutzt, um einen guten Übergang in neue Rollen oder Bereiche zu ermöglichen. Fest steht: Das Erzbistum Paderborn möchte den Weg des Wandels gemeinsam mit den Mitarbeitenden gehen.

Die organisatorische Umstellung betrifft vorwiegend die Kolleginnen und Kollegen in der Kita-Verwaltung. Um für diese den Übergang in die neue Struktur gut zu begleiten, werden gezielt Fort- und Weiterbildungsangebote entwickelt. Diese können beispielsweise Schulungen zu neuen Prozessen, Kommunikation oder Führung umfassen. Ziel ist es, alle Mitarbeitenden bestmöglich zu befähigen und zu unterstützen. Welche das im Einzelnen sind, lässt sich jetzt noch nicht sagen.

Das Erzbistum Paderborn versteht den Transformationsprozess als Gemeinschaftsaufgabe – sowohl  für alle Mitarbeitenden in der Pastoral als auch in der Verwaltung. Der Prozess wird auf vielen Ebenen zusätzliche Kapazitäten erfordern. Somit sind alle Mitarbeitenden dazu aufgerufen, den Wandel mitzugestalten. Ein Personalüberhang ist nicht vorgesehen. Die neue Struktur soll effizient, aber personell verantwortungsvoll gestaltet werden. Neue Aufgaben können neue Qualifizierungsbedarfe mit sich bringen, aber es wird keine Kündigungen geben.

Es gibt eine klare Zusage: keine Kündigungen im Rahmen der Transformation. Auch unzumutbare Veränderungen wie sehr weite Arbeitswege sollen vermieden werden. Die Mitarbeitenden werden aktiv in die Veränderungen einbezogen – und mit Ihren Kompetenzen gebraucht. Bedingt durch ein höheres Maß an Digitalisierung kann die Transformation langfristig auch dazu führen, dass die vorhandenen Verwaltungsaufgaben mit weniger Personal erfüllt werden. Eine Reduzierung von Arbeitsplätzen würde jedoch durch sozialverträgliche Maßnahmen erfolgen, beispielsweise durch das Nicht-Wiederbesetzen freier Stellen nach Renteneintritt.

Geplant sind regelmäßige Informationsveranstaltungen, Gesprächsformate, interne Beratungsangebote sowie ein professionelles Veränderungsmanagement. Ziel ist, Orientierung, Sicherheit und Beteiligung zu fördern. Das Erzbistum Paderborn bemüht sich, niemanden mit seiner Unsicherheit alleine zu lassen. Ab dem 8. April 2025 wird für eine Woche eine Gesprächs-Hotline unter 05251-125-4444 aktiviert, über die Fragen geklärt werden können. Anliegen können dauerhaft an die Mailadresse bistumsprozess@erzbistum-paderborn.de gerichtet werden.

Die Trägerschaft für die jeweilige Kita ändert sich nicht. Die eigenständigen Kita-GmbHs (WIR-KITAs, Katholische Kitas in OWL, Katholische KITAS RUHR) werden künftig unter dem Dach einer gemeinsamen Holding-GmbH organisiert, in der die Verwaltung für die Kitas gebündelt wird. Das bedeutet, dass es weiterhin eine starke Anbindung der Kindertageseinrichtung und des Trägers vor Ort gibt. Diese neue Struktur vereinfacht und vereinheitlicht die Verwaltungsträgerschaft. Die Identität der einzelnen Kita bleibt dabei erhalten. Die Holding übernimmt koordinierende Aufgaben zu übergreifenden Themen wie zum Beispiel strategische Ausrichtungen oder politische Vertretungen durch Bündelung der Kräfte der gem. GmbHs und des Erzbistums Paderborn.

Für Mitarbeitende ändert sich durch die Gründung der Holding nichts an den aktuellen Arbeitsverträgen, Gehältern, der Altersvorsorge oder anderen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die KAVO (kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) gilt weiter. Bestehende Regelungen gelten weiter. Weiterentwicklungen in den Folgejahren, Anpassungen und Veränderungen werden gemeinsam für die bestehenden Kita gem. GmbHs entwickelt sowie frühzeitig und transparent kommuniziert.

Die Holdingstruktur hat auf die Strukturen in der Kita keine Auswirkung. Die Kita gGmbHs sind weiter lokal orientiert. Die Leitungen und Teams der einzelnen Kitas bleiben in ihrer Funktion bestehen. Die operative Arbeit in der Kita bleibt weiter ein Prozess vor Ort und wird auch dort verantwortet. Gleichzeitig bietet die Holding den Vorteil, dass das Angebot in den katholischen Kitas des Erzbistums Paderborn gemeinsamen Standards folgt, um eine hohe Qualität für die Betreuung der Kinder sicherzustellen.

Eine enge und transparente Kommunikation zwischen den Kitas und der Holding ist wesentlich und wird durch die örtliche Kita gem. GmbH gesichert sein. Feste Ansprechpersonen in den Kita gem. GmbHs und in der Verwaltung wird es weiter geben. Für den Umstrukturierungsprozess werden regelmäßige Austauschformate sowie transparente Informationsflüsse, zum Beispiel über Newsletter oder Mitarbeitendenversammlungen geplant. Ziel ist es, nah an den Bedürfnissen der Kitas zu bleiben und Rückmeldungen aktiv aufzugreifen.

Ansprechperson für organisatorische oder finanzielle Fragen zur Kita bleiben die Kita gem. GmbHs. Diese bleiben regional verankert und sind darüber hinaus in der neuen Gesamtstruktur des Erzbistums weiter verlässlich eingebunden. Für Eltern ändert sich nichts: Die Leitung der jeweiligen Kita bleibt erste Ansprechperson. Fragen, die darüber hinausgehen, können von der Verwaltung der Holding bearbeitet werden – gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen. Jede Kita kennt weiter ihre Ansprechpersonen in der Verwaltung, die die Kitas in ihrer Arbeit unterstützen.

Kirchengemeinden werden durch die Zusammenlegung in ihrer Verwaltung weiter entlastet. Die zentrale Verwaltung übernimmt zahlreiche Aufgaben und bleibt durch regionale Ansprechpersonen und die Verwaltungsleitungen eng vor Ort angebunden. Die Kirchengemeinden behalten Gestaltungsspielraum, ohne sich um alle administrativen Details kümmern zu müssen.

Die Planungen stellen sicher, dass strategische Aufsicht und operative Verwaltung strukturell und funktional in getrennten Einheiten agieren. So wird Verantwortlichkeit klar geregelt.

Alle Verwaltungsaufgaben – sowohl für das Erzbistum im engeren Sinne als auch für die Kirchengemeinden – werden künftig zentral durch das Erzbischöfliche Generalvikariat an unterschiedlichen Standorten organisiert. Die Kita-Verwaltung wird eigenständig über eine Kita-Holding gGmbH organisiert. Die operative Verwaltung wird klar von der Aufsicht und strategischen Steuerung getrennt. Es werden dezentral erreichbare Standorte eingerichtet und erhalten, um die Nähe zu Kirchengemeinden und Kitas zu wahren. Digitale Prozesse und Qualitätsstandards werden gemeinsam entwickelt und eingeführt.

Die bestehenden Mitbestimmungsstrukturen bleiben erhalten und werden in die neue Gesamtstruktur eingebettet. Neue Entscheidungswege orientieren sich an klaren Zuständigkeiten und sollen effizient und transparent gestaltet sein. Die Mitarbeitervertretungen werden in die Planung und Umsetzung eingebunden.

Die Bistumsleitung hat mit ihren Richtungsentscheidungen Rahmenbedingungen vorgegeben, womit eine Grundstruktur feststeht: eine bistumseigene und kirchliche Verwaltung sowie eine Kita-Verwaltung in einer Holding gGmbH. Die konkrete Ausgestaltung (zum Beispiel Aufbauorganisation und Prozesse) erfolgt im Projektverlauf bis 2027.

Ein zentrales Ziel der Holding ist es, administrative Aufgaben besser zu bündeln und zu koordinieren. Dadurch können Doppelstrukturen abgebaut und Synergien besser genutzt werden. Für die Mitarbeitenden in den Kitas der gGmbHs bleibt die tägliche Betreuung der Kinder weiterhin im Mittelpunkt. Veränderungen in den Zuständigkeiten werden darauf ausgerichtet sein, die pädagogische Arbeit durch bessere Abstimmungen und optimierte Strukturen bestmöglich zu unterstützen und zu entlasten.

Die Zusammenführung der Kita gGmbHs unter einer neuen Holding bringt zahlreiche Vorteile für die Mitarbeitenden. Durch die Entscheidung und Beteiligung bekennt sich das Erzbistum Paderborn klar zu den Kitas. Eine größere Organisation bietet mehr Sicherheit und Stabilität für Arbeitsplätze. Weiter gibt es Vorteile in der Ressourcennutzung und in der fachlichen Unterstützung. Zentralisierte Dienste wie Personalverwaltung, IT oder Fortbildung können die Arbeit vor Ort erleichtern. Außerdem entsteht durch die Bündelung mehr Gestaltungsspielraum für gute Rahmenbedingungen in den Kitas.

Die künftige Anzahl der Verwaltungsleitungen wird sich an der Anzahl der Seelsorgeräume orientieren. Allerdings ist derzeit noch offen, wie genau die Verwaltungsaufgaben in den einzelnen Seelsorgeräumen ausgestaltet sein werden. Erst wenn diese Aufgaben klar beschrieben sind, lässt sich verbindlich sagen, wie viele Verwaltungsleitungen konkret erforderlich sein werden – und ob es daneben beispielsweise weitere unterstützende Rollen wie Verwaltungsreferentinnen oder -referenten geben wird.
Fest steht: Die Rolle der Verwaltungsleitung wird sich verändern. In den Seelsorgeräumen werden künftig andere Anforderungen gestellt als bisher – sowohl inhaltlich als auch strukturell. Diese neuen Anforderungen bedürfen einer entsprechend überarbeiteten Aufgabenbeschreibung und Rollenklärung.
Die drei Fachbereichsleitungen Verwaltungsleitung in den Gemeindeverbänden werden diesen Prozess aktiv begleiten – unter anderem durch Gespräche mit ihren jeweiligen Teams. Dabei geht es nicht nur um Information, sondern auch um Orientierung und darum, in einer Zeit der Veränderung so viel Sicherheit wie möglich zu geben.

Die Verwaltungsleitungen werden Teil der Leitungsteams in den Seelsorgeräumen und haben somit Führungsverantwortung sowie eine grundsätzliche Verankerung in der Ausrichtung des jeweiligen Raumes.

Die Kirchengemeinden werden durch neue regionale und strategische Beteiligungsgremien und festgelegte Mitwirkungsrechte in die neue Struktur eingebunden. Auch die Trennung von Aufsicht und operativer Verwaltung garantiert, dass deren Interessen berücksichtigt werden.

Die Mitwirkung der Eltern, zum Beispiel über Elternbeiräte oder den Rat der Kindertageseinrichtung, bleibt erhalten. Die KiBiz-Vorgaben dazu werden weiter erfüllt. Entscheidungen, die den Kita-Alltag betreffen, werden weiterhin vor Ort getroffen.

Die Mitbestimmung der Mitarbeitenden über die Mitarbeitervertretung bleibt ein zentraler Bestandteil der kirchlichen Struktur. Die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) gilt weiterhin. Die bestehenden Mitarbeitervertretungen bleiben im Amt und werden bei der Umsetzung der neuen Struktur eingebunden. Entscheidungsstrukturen sollen klarer und effizienter gestaltet werden – mit dem Ziel, die pädagogische Arbeit zu stärken.

Werden Kirchengemeinden (KdöR – Körperschaft des öffentlichen Rechts) zusammengelegt, gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf die jeweilige Rechtsnachfolgerin über. Die bisherigen Kirchengemeinden und ihre Kirchenvorstände existieren dann rechtlich gesehen nicht mehr. Die Verantwortung für die Vertretung der Kirchengemeinde und die Verwaltung ihres Vermögens trägt dann der Kirchenvorstand der neuen, größeren Kirchengemeinde. Was vor Ort dann noch entschieden werden kann, hängt entscheidend davon ab, welche “Substrukturen” mit welchen Entscheidungskompetenzen gebildet werden. § 7 des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes (KVVG) sieht vor, dass die Kirchenvorstände Ausschüsse bilden können, denen für bestimmte Sach- und Geschäftsbereiche auch die Vertretung der Kirchengemeinde übertragen werden kann. Das können Sachausschüsse oder Ortsausschüsse sein. Ob und inwieweit vor dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dürfte maßgeblich von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängen. Grundsätzlich wird man aber sagen können, dass der Kirchenvorstand einer territorialen “Großgemeinde” nicht alles bis in jede örtliche Einzelheit entscheiden kann und entscheiden sollte. Er wird die “großen Linien” verantworten müssen. Alles andere kann und sollte ortsnah entschieden werden.

Auch, wenn der Anteil der Kirchensteuer gegenüber dem Niveau der Vorjahre von 72,3 Prozent an den operativen Erträgen beziehungsweise 70,3 Prozent an den Gesamterträgen inklusive der Kapitalerträge deutlich zurückgegangen ist, bleibt die Kirchensteuer die wichtigste Ertragsquelle des Erzbistums Paderborn. Anders als in früheren Jahren konnten konjunkturelle Effekte die demografischen Effekte nicht mehr kompensieren. Vor dem Hintergrund der beschleunigten Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge, der Austrittszahlen und der erwarteten Stagnation bei der Anzahl der Erwerbstätigen ist davon auszugehen, dass die Kirchensteuererträge langfristig weiter zurückgehen werden.

 

2023 ist die Zahl der Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum um 2,8 Prozent gesunken. Zwar ging die Zahl der Austritte gegenüber dem Vorjahr etwas zurück, lag aber weiterhin deutlich über dem Wert der Jahre bis 2021. Auch die demografische Entwicklung trägt zum Rückgang bei. So waren doppelt so viele Sterbefälle wie Taufen zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung von Wanderungseffekten verringerte sich die Zahl der Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rund 38.000 auf 1,33 Millionen.

Zum aktuellen Stand der Transformation, insbesondere der Transformation der Verwaltung, kann hierzu noch keine gesicherte Aussage gemacht werden. Es gilt jetzt zunächst, die Grundlagen für eine gute Transformation zu schaffen.

Eine gesicherte Aussage hierzu ist zu Prozessbeginn noch nicht möglich. Vorrangig ist jetzt, die Basis für eine gute Transformation zu schaffen. Konkrete Prioritätensetzungen folgen im Rahmen des operativen Prozesses.

Die Altersversorgungsverpflichtungen bleiben vollumfänglich bestehen. Das Erzbistum trägt dafür Sorge, dass bestehende Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitenden eingehalten werden – auch im Rahmen der neuen Struktur.

Übergeordnet hat die Transformation das Ziel, unnötige Bürokratie auf allen Ebenen abzubauen. Im einzelnen heißt dies: Schnittstellen der Zusammenarbeit werden optimiert und fachlich sinnvolle Verantwortungsstränge zusammen gezogen.

Die Immobilienprozesse des Erzbistums Paderborn sind zukunftsweisend und werden weitergeführt. Die wichtigen Überlegungen sind: Welche pastoralen Angebote sind für die Menschen am jeweiligen Standort die richtigen und welche Gebäude werden dafür benötigt? Diese Überlegungen bleiben weiterhin entscheidend und sind als Grundlage maßgebend für die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit aller Gebäude.

Zentrale Zielorientierungen der Immobilienstrategie sind die Nähe zu den Menschen und die pastorale Ausrichtung. Die Immobilienstrategie stellt die Frage in den Mittelpunkt, welche pastoralen Angebote für die Menschen an dem jeweiligen Standort die richtigen sind und welche Gebäude dafür benötigt werden. Daran ändert auch die künftige Struktur der Seelsorgeräume nichts, wenn es um für die Seelsorge genutzte Flächen geht. Seelsorge braucht räumliche Nähe und eine geeignete Gebäudestruktur, unabhängig davon, ob sich in der seelsorglichen Praxis vor Ort Ehrenamtliche oder Hauptberufliche aus ihrem Glauben heraus engagieren. Da nicht immer absehbar ist, wie lange ein pastorales Angebot bestehen bleibt, sind baulich flexible und multifunktionale Konzepte von besonderer Bedeutung.

Bei Gebäuden, die Verwaltungseinheiten dienen, ist dies ein sinnvoller Schritt. Neue Anträge hinsichtlich von Planungen der Büros am Sitz des Leiters werden vorerst nicht angenommen.

Erteilte Genehmigungen bezüglich Entwurfsplanungen dieser Verwaltungsgebäude pausieren durch ein Moratorium. Dies ist kein genereller Stopp, sondern zunächst nur eine Warteschleife. Alle betroffenen Standorte werden zeitnah und individuell angeschrieben.

Dieses Moratorium hat Gültigkeit, bis die Seelsorgeräume bezüglich Verwaltung verlässlich beschrieben sind. Erteilte Genehmigungen zu diesen betroffenen Verwaltungseinheiten bezüglich Ausführungsplanung und Vergabephase werden nicht angehalten, sondern laufen weiter.

Bei pastoral genutzten Flächen wird durch die neue Struktur der Seelsorgeräume weiterhin die Frage wichtig bleiben: Welche pastoralen Angebote sind für die Menschen an dem jeweiligen Standort die richtigen und welche Gebäude werden dafür benötigt? Seelsorge braucht es in der Nähe der Menschen vor Ort. Gebäude sind notwendige Ressourcen für diese Arbeit, ob im ehrenamtlichen Engagement oder hauptberuflich. Da es oft nicht klar ist, wie lange ein pastorales Angebot bestehen bleiben kann, entwickelt das Erzbistum Paderborn baulich flexible und multifunktionale Konzepte. Dies ist jedoch für die Bauverantwortlichen im Erzbistum nichts Neues. Mobile Einbauten in Kirchenräumen sind zum Beispiel eine der vielen möglichen Lösungen. Diese können rückgebaut und in anderen Sakralgebäuden wieder aufgebaut werden, sollten die Anforderungen dies erfordern.

Die pastorale Transformation betrifft insbesondere auch die Verwaltungsstrukturen. Für Gebäude, die der Verwaltung dienen, wie z.B. Büros am Sitz des Leiters, wird ein Moratorium eingeführt. Neue Planungsanträge für diese Bürogebäude werden vorerst nicht angenommen. Bereits genehmigte Vorentwürfe ruhen und werden im Einzelfall überprüft. Genehmigungen, die sich in der Ausführungsplanung oder Vergabe befinden, werden nicht gestoppt. Das Moratorium gilt bis zur Klärung der zukünftigen Verwaltungsstrukturen.

Flexible Raumlösungen ermöglichen es, auch kurzfristig auf veränderte Anforderungen zu reagieren. Ein Beispiel hierfür sind flexible Einbauten in Kirchenräumen, die rückstandsfrei entfernt und bei Bedarf in anderen Sakralbauten wiederverwendet werden können. Solche Konzepte tragen dazu bei, auch bei knapper werdenden Ressourcen zukunftsorientierte und anpassungsfähige Räume zur Verfügung zu stellen.

Bauprojekte in den Förderstufen 2a und 2b entsprechen dem Anspruch flexibler und multifunktionaler Konzepte oder sind Renovierungen von Bestandsgebäuden. Bei Projekten der Förderstufe 3a – früher als „Schwerpunktgebäude“ bezeichnet – ist zu prüfen, ob sie den Anforderungen an flexible und multifunktionale Nutzungskonzepte gerecht werden. Für die Erprobung von Nutzungsideen sollen gezielt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Teure Sonderarchitektur ist jedoch zunächst nicht ohne Weiteres vorgesehen. Erst wenn sich ein pastorales Konzept langfristig bewährt hat, kann eine Investition in speziell zugeschnittene Gebäude gerechtfertigt sein.

Sowohl neue Anträge, die Maßnahmen der Förderstufe 3a betreffen als auch entsprechende Projekte, die sich noch in der Entwurfsplanung befinden, werden im Einzelfall geprüft. Entscheidend für die Bewilligung ist, ob die geplanten Maßnahmen baulich flexibel und multifunktional umsetzbar sind. Genehmigungen, die sich bereits in der Phase der Ausführungsplanung oder Vergabe befinden, bleiben davon unberührt und laufen wie geplant weiter. Alle betroffenen Standorte werden individuell und zeitnah kontaktiert.

Pastorale Initiativen – ob von Ehrenamtlichen oder Hauptberuflichen getragen – sollen unkompliziert ausprobiert werden können. Diese Ideen sind wie Samenkörner, die in die Erde gelegt werden. Um ihnen ein geeignetes Umfeld zu bieten, braucht es auch auf struktureller Ebene eine entsprechende Flexibilität. Die dafür notwendigen Ressourcen werden zur Verfügung gestellt, allerdings zunächst in einfacher Form. Erst wenn sich ein Konzept als tragfähig erweist, kann über aufwändigere bauliche Lösungen nachgedacht werden. Das gilt ausdrücklich auch für die s.g. „Verlässlichen Orte“.

Für die bauliche Umsetzung pastoraler Ideen erscheint ein schrittweises Vorgehen möglich – auch um zu testen, anzupassen, auf Veränderungen reagieren und auch schneller umsetzen zu können. Ein Beispiel für ein schrittweises Vorgehen ist die Entwicklung eines Begegnungscafés: In einem ersten Schritt wird mit einfachen Mitteln – wie der Weiterverwendung und Umgestaltung bestehender Kirchenbänke als innovative Möbel und der Nutzung von Infrarotstrahlern im Kirchenraum – ein Pop-up-Café eingerichtet. Bei positivem Verlauf kann ein modulares Haus-in-Haus-Konzept folgen, das weiterhin flexibel und rückbaubar ist. Nach erfolgreicher Erprobung über einen längeren Zeitraum kann bei Bedarf schließlich ein festes Gebäude mit individueller Architektur geplant und realisiert werden.

Details können erst miteinander entwickelt werden, wenn die gemeinsamen Prozesse definiert sind. Die unterschiedlichen fachlichen Expertisen der Mitarbeitenden sind enorm wertvoll und werden dort weiter eingesetzt, wo es für die Menschen in den Seelsorgeräumen am sinnvollsten ist.

Wenn es in der Vergangenheit zu Verzögerungen aufgrund von Personalmangel kam, wird dieses Problem durch eine veränderte Verwaltungsstruktur vorerst nicht gelöst. Die Transformation hat das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen. Im einzelnen heißt dies: Schnittstellen der Zusammenarbeit werden optimiert und fachlich sinnvolle Verantwortungsstränge zusammengezogen.

Im Erzbistum Paderborn gibt es circa 260 katholische Friedhöfe. Träger sind die jeweiligen Kirchengemeinden (KdöR – Körperschaften des öffentlichen Rechts). Werden Kirchengemeinden zusammengelegt, ist die Rechtsnachfolgerin – also die neu gebildete Kirchengemeinde – Trägerin der auf ihrem Territorium liegenden Friedhöfe. Das hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass neu gebildete Kirchengemeinden die Verantwortung für eine größere Anzahl von Standorten tragen. In größeren Einheiten wird man die Verwaltung der Friedhöfe (Vergabe von Grabstellen, Anlagenpflege, Einziehung/Beitreiben von Gebühren) entweder zentral und / oder über die Bildung von Substrukturen (zum Beispiel Kirchenvorstands-Ausschüsse) organisieren müssen. Je nach örtlicher Situation wird man als ultima ratio aber auch über Standortschließungen oder die Abgabe einzelner Friedhöfe an die Kommune nachdenken müssen. Entscheidend ist, was künftig realistisch “leistbar” ist.