Wie kann kirchliches Leben in den künftigen Seelsorgeräumen lokal verwurzelt und thematisch vielfältig gestaltet werden?
Durch gute Vernetzung und Basisstrukturen. Gemeint sind keine zusätzlichen Verwaltungsebenen, sondern verbindliche Formen lokaler und thematischer Verantwortung innerhalb der künftigen Pfarreien.
- Erste Pfarreifusionen sind frühestens ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
- Die Modelle unterscheiden zwischen einer strategischen Ebene im Seelsorgeraum sowie einer lokalen und einer thematischen Ebene.
- Auf der strategischen Ebene tragen das Leitungstrio, der Rat der Pfarrei und der Kirchenvorstand Verantwortung für den gemeinsamen pastoralen, rechtlichen
und finanziellen Rahmen. - Auf der Ortsebene können lokale Gemeindeteams Verantwortung für kirchliches Leben an konkreten Orten übernehmen. Diese Ortsebene kann an heutige Kirchengemeinden anknüpfen, muss aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit ihnen sein. Sie kann auch Nachbargemeinden einschließen.
- Die Definition „Ortseben“ ergibt sich individuell aus den Sozialraumanalysen und Bedarfen, die in allen Seelsorgeräumen ermittelt werden.
- Thematische Gemeindeteams ermöglichen dort Verantwortung , wo Menschen sich themen- und zielgruppenspezifisch zusammenfinden. Zum Beispiel Gemeindeteams für Familienpastoral, Jugend, Liturgie, Kirchenmusik, Caritas, Glaubenskommunikation oder weitere pastorale Schwerpunkte. Diese Teams agieren ortsübergreifend, vernetzen Menschen über bisherige Grenzen hinweg und können auch verlässliche Orte im Seelsorgeraum aktiv mitgestalten.
Beauftragung, Delegation und Mandatierung
- Damit Verantwortung vor Ort und in pastoralen Themen handlungsfähig wird, sind klare Formen von Beauftragung, Delegation, Budgetierung und Mandatierung vorgesehen.
- Echte Delegation: Über Ausschüsse oder Gattungsvollmachten benennt der Kirchenvorstand der fusionierten Pfarrei des Seelsorgeraums Personen und stattet sie für klar umrissene Aufgaben und finanzielle Fragen mit Handlungsvollmacht aus.
- Der Rat der Pfarrei mandatiert die Kernteam-Mitglieder des lokalen oder thematischen Gemeindeteams durch Beauftragung. Diese arbeiten auf Ortsebene mit den Beauftragten des Kirchenvorstands zusammen.
- Auch eine personenbezogene Doppelmandatierung durch Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei ist möglich. So sollen pastorale Verantwortung und finanzielle Handlungsmöglichkeiten verbunden werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten der Gremien aufzulösen.
Leitend ist das Subsidiaritätsprinzip:
- Was vor Ort sinnvoll beraten und verantwortet werden kann, soll möglichst vor Ort gestaltet und entschieden werden.
- Was den gesamten Seelsorgeraum betrifft und grundlegende wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat, bleibt auf der strategischen Ebene des Seelsorgeraums.
- Der Rat der Pfarrei kann thematische Gemeindeteams (mit Budgetverantwortung) installieren, um ortsübergreifende Themen zu verankern und Menschen zu vernetzen.
- Thematische Gemeindeteams können verlässliche Orte im Seelsorgeraum leiten.
- Der Kirchenvorstand kann Sachausschüsse bilden, um ähnlich gelagerte Aufgaben gebündelt zu verwalten – etwa bei Friedhöfen, Mietobjekten, Erbbaurechten oder anderen komplexeren Verwaltungsfragen.
Budgets und Gestaltungsspielraum für die Ortsebene
- Vom Gesetzgeber so vorgegeben: Alle freien, d.h. alle nicht im Rechtssinne
zweckgebundenen Mittel der Kirchengemeinden gehen bei Fusionen grundsätzlich auf die neue Kirchengemeinde über, die Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand verantwortet. - Modelle für Mandatierung und Budgetierung auf Ortsebene werden interdisziplinär unter Einbindung der Perspektive der Kirchenvorstände mit Fachexperten aus Finanzen, Recht, Pastoral und anderen im Rahmen der gesetzten Standards und rechtlichen Vorgaben weiterentwickelt.
- Entschieden ist: Für die Verwendung finanzieller Mittel in den
Basisstrukturen der Seelsorgeräume (Ortsebene) wird es eine Mandatierung über die Bildung von Ortsausschüssen oder die Vergabe von Gattungsvollmachten geben. Für die Bereitstellung von Budgets werden Kriterien entwickelt. - Für die Verteilung der Mittel in den Seelsorgeräumen wird es diözesane Rahmenvorgaben geben. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Seelsorgeraum variieren.
- Mittel, die durch Dritte in der Vergangenheit zweckgebunden zugewendet wurden, bleiben auch künftig an ihren Zweck gebunden.
- Selbständige Rechtsträger wie Stiftungen, Fabrikfonds oder Stellenvermögen bleiben mit ihrer Zweckbindung erhalten.
- Die Lernräume werden genutzt, um die Modelle auf dem Weg zu den ersten Fusionen anzuwenden, zu prüfen und weiterzuentwickeln.