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© Andrii Yalanskyi / Shutterstock.com
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Was tut sich gerade in der Pastoraltransformation?

Juli 2026: Übergangsleitungen für die künftigen Seelsorgeräume stehen fest

Das Erzbistum Paderborn geht im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam.Gestalten.“ den nächsten konkreten Schritt: Für die 21 künftigen Seelsorgeräume, die zum 1. Advent 2026 errichtet werden sollen, werden die vorgesehenen Übergangsleitungen benannt. Sie sollen die Übergangszeit vor Ort koordinieren, Beteiligung ermöglichen und die nächsten Entwicklungsschritte gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen, Gremien, Pastoralteams, Einrichtungen und Initiativen gestalten.

Hier die Liste der Übergangsleiter pro Seelsorgeraum: 

Bielefeld: Pfarrer Norbert Nacke, Gemeindereferentin Regina Beissel
Bigge-Olsberg, Medebach-Hallenberg und Winterberg:  Pfarrer Norbert Lipinski
Brilon-Marsberg: Pastor Ansgar Drees
Büren-Delbrück: Pfarrer Daniel Jardzejewski
Dortmund: Propst Andreas Coersmeier, Pfarrbeauftragter Stefan Kaiser
Emschertal: Pfarrer Dr. Nils Petrat
Hagen-Witten:  Pfarrer Dieter J. Aufenanger, Pfarrer Dirk Salzmann
Hellweg: Propst Dietmar Röttger
Herford-Minden: Pfarrer Gerald Haringhaus
Hochsauerland-Mitte: Pfarrer Georg Schröder
Hochsauerland-West: Pfarrer Daniel Meiworm
Höxter: Pfarrer Andreas Kurte
Lippe: Pfarrer Stefan Schiller
Lippstadt-Rüthen: Pfarrer Thomas Wulf
Märkisches Sauerland: Pfarrer Andreas Schulte
Paderborn: Pfarrer Benedikt Fischer
Rietberg-Wiedenbrück: Pfarrer Thomas Hengstebeck
Siegen-Wittgenstein: Pfarrer Karl-Hans Köhle
Südsauerland: Pfarrer Andreas Neuser
Unna: Pfarrer Paul Mandelkow, Pastor Christian Laubhold
Waldeck: Pfarrer Edgar Zoor

Aufgaben der Übergangsleitungen:

  • Die Übergangsleitungen ersetzen nicht die bestehenden Verantwortlichkeiten in den Pastoralen Räumen und Gremien. Die Rechte und Aufgaben der kanonischen Pfarrer, Pfarradministratoren, pfarrlichen Leitungen, Kirchenvorstände sowie pastoralen Gremien bleiben in der Übergangsphase gewahrt.
  • Die Übergangsleitungen vernetzen, koordinieren und tragen dazu bei, Erfahrungen, Perspektiven und Gestaltungsideen aus den verschiedenen Orten und Verantwortungsbereichen zusammenzuführen.
  • Unterstützt werden sie in der operativen Arbeit von einem Team.
  • Der Übergangsrat ist als zentrales Gremium vorgesehen, in dem unter anderem Vertretungen aus pastoralen Gremien, Pastoralteams, pastoralen Orten, kirchlichen und caritativen Einrichtungen, Gemeinden anderer Muttersprache und Kirchenvorständen beratend zusammenwirken.

 

Gesetz zur Errichtung der Seelsorgeräume - Stand Juli 2026

Test

Juli 2026: Vernetzte Strukturen sichern Verantwortung und Gestaltungsspielraum für lokale und thematische Gemeindeteams

Wie kann kirchliches Leben in den künftigen Seelsorgeräumen lokal verwurzelt und thematisch vielfältig gestaltet werden?
Durch gute Vernetzung und Basisstrukturen. Gemeint sind keine zusätzlichen Verwaltungsebenen, sondern verbindliche Formen lokaler und thematischer Verantwortung innerhalb der künftigen Pfarreien.

  • Erste Pfarreifusionen sind frühestens ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.
  • Die Modelle unterscheiden zwischen einer strategischen Ebene im Seelsorgeraum sowie einer lokalen und einer thematischen Ebene.
  • Auf der strategischen Ebene tragen das Leitungstrio, der Rat der Pfarrei und der Kirchenvorstand Verantwortung für den gemeinsamen pastoralen, rechtlichen
    und finanziellen Rahmen.
  • Auf der Ortsebene können lokale Gemeindeteams Verantwortung für kirchliches Leben an konkreten Orten übernehmen. Diese Ortsebene kann an heutige Kirchengemeinden anknüpfen, muss aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit ihnen sein. Sie kann auch Nachbargemeinden einschließen.
  • Die Definition „Ortseben“ ergibt sich individuell aus den Sozialraumanalysen und Bedarfen, die in allen Seelsorgeräumen ermittelt werden.
  • Thematische Gemeindeteams ermöglichen dort Verantwortung , wo Menschen sich themen- und zielgruppenspezifisch zusammenfinden. Zum Beispiel Gemeindeteams für Familienpastoral, Jugend, Liturgie, Kirchenmusik, Caritas, Glaubenskommunikation oder weitere pastorale Schwerpunkte. Diese Teams agieren ortsübergreifend, vernetzen Menschen über bisherige Grenzen hinweg und können auch verlässliche Orte im Seelsorgeraum aktiv mitgestalten.

Beauftragung, Delegation und Mandatierung

  • Damit Verantwortung vor Ort und in pastoralen Themen handlungsfähig wird, sind klare Formen von Beauftragung, Delegation, Budgetierung und Mandatierung vorgesehen.
  • Echte Delegation: Über Ausschüsse oder Gattungsvollmachten benennt der Kirchenvorstand der fusionierten Pfarrei des Seelsorgeraums Personen und stattet sie für klar umrissene Aufgaben und finanzielle Fragen mit Handlungsvollmacht aus.
  • Der Rat der Pfarrei mandatiert die Kernteam-Mitglieder des lokalen oder thematischen Gemeindeteams durch Beauftragung. Diese arbeiten auf Ortsebene mit den Beauftragten des Kirchenvorstands zusammen.
  • Auch eine personenbezogene Doppelmandatierung durch Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei ist möglich. So sollen pastorale Verantwortung und finanzielle Handlungsmöglichkeiten verbunden werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten der Gremien aufzulösen.

Leitend ist  das Subsidiaritätsprinzip:

  • Was vor Ort sinnvoll beraten und verantwortet werden kann, soll möglichst vor Ort gestaltet und entschieden werden.
  • Was den gesamten Seelsorgeraum betrifft und grundlegende wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat, bleibt auf der strategischen Ebene des Seelsorgeraums.
  • Der Rat der Pfarrei kann thematische Gemeindeteams (mit Budgetverantwortung) installieren, um ortsübergreifende Themen zu verankern und Menschen zu vernetzen.
  • Thematische Gemeindeteams können verlässliche Orte im Seelsorgeraum leiten.
  • Der Kirchenvorstand kann Sachausschüsse bilden, um ähnlich gelagerte Aufgaben gebündelt zu verwalten – etwa bei Friedhöfen, Mietobjekten, Erbbaurechten oder anderen komplexeren Verwaltungsfragen.

Budgets und Gestaltungsspielraum für die Ortsebene

  • Vom Gesetzgeber so vorgegeben: Alle freien, d.h. alle nicht im Rechtssinne
    zweckgebundenen Mittel der Kirchengemeinden gehen bei Fusionen grundsätzlich auf die neue Kirchengemeinde über, die Vermögensverwaltung wird vom Kirchenvorstand verantwortet.
  • Modelle für Mandatierung und Budgetierung auf Ortsebene werden interdisziplinär unter Einbindung der Perspektive der Kirchenvorstände mit Fachexperten aus Finanzen, Recht, Pastoral und anderen im Rahmen der gesetzten Standards und rechtlichen Vorgaben weiterentwickelt.
  • Entschieden ist: Für die Verwendung finanzieller Mittel in den
    Basisstrukturen der Seelsorgeräume (Ortsebene) wird es eine Mandatierung über die Bildung von Ortsausschüssen oder die Vergabe von Gattungsvollmachten geben. Für die Bereitstellung von Budgets werden Kriterien entwickelt.
  • Für die Verteilung der Mittel in den Seelsorgeräumen wird es diözesane Rahmenvorgaben geben. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Seelsorgeraum variieren.
  • Mittel, die durch Dritte in der Vergangenheit zweckgebunden zugewendet wurden, bleiben auch künftig an ihren Zweck gebunden.
  • Selbständige Rechtsträger wie Stiftungen, Fabrikfonds oder Stellenvermögen bleiben mit ihrer Zweckbindung erhalten.
  • Die Lernräume werden genutzt, um die Modelle  auf dem Weg zu den ersten Fusionen anzuwenden, zu prüfen und weiterzuentwickeln.

Menschen sollen weiterhin dort Kirche gestalten können, wo sie leben, glauben, Gottesdienst feiern, sich engagieren und für andere da sind. Dafür braucht es klare Mandate, Beteiligung, finanzielle Handlungsmöglichkeiten und Freiheit für die konkreten Gegebenheiten vor Ort.

Generalvikar Dr. Michael Bredeck

Mai 2026: Konkretisierungen zu den Seelsorgeräumen und zur Pastoralen Gesamtlandschaft

Nach dem Auftakt im April 2025, einer breit angelegten Resonanzphase und Beratungen im Dözesanpastoralrat und weiteren Gremien liegen seit Mai 2026 Konkretisierungen zu den Seelsorgeräumen und zur Pastoralen Gesamtlandschaft vor.

Ein wichtiger Meilenstein im Bistumsprozess ist somit erreicht: ein Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit in der Pastoral. In den nächsten Schritten geht es darum, den Raum gemeinsam mit Leben zu füllen: mit klaren Profilen, verlässlichen Orten und einer Pastoral, die sich an den Lebenssituationen der Menschen orientiert.

Ein stimmiges Gesamtbild des Seelsorgeraums

Ein Seelsorgeraum besteht aus

  • einem Pastoralen Zentrum mit verlässlicher Erreichbarkeit des Pastoralteam und einem vielfältigen, vollständiges Angebot an kirchlichem Leben (Eucharistie, Sakramentenspendung, liturgische Vielfalt)
  • vielen verlässlichen Orten, die von hauptamtlich/hauptberuflichen oder ehrenamtlichen Engagierten getragen werden. Dies können Kirchen, Kitas, Schulen, Soziale Einrichtungen, Verbände, etc. sein

In wenigen Seelsorgeräumen wird es auch einen Bistumsort geben, der eine bistumsweite Ausstrahlung mit spezifischer pastoraler Ausrichtung für bestimmte Zielgruppen beinhaltet.

Die 21 Seelsorgeräume sind umschrieben - ein lebendiges Netzwerk der Verantwortung

Nach einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit vorab definierten Kriterien zur Umschreibung der Seelsorgeräume steht fest:

Aus den bisher 19 Dekanaten werden 21 Seelsorgeräume. Sie werden mit Beginn des neuen Kirchenjahres 2027, also zum 1. Advent 2026, errichtet.

  • Das Dekanat Bielefeld teilt sich in zwei Seelsorgeräume Bielefeld und Lippe
  • Das Dekanat Hochsauerland Ost teilt sich in zwei Seelsorgeräume:
    a) Bigge-Olsberg, Medebach-Hallenberg und Winterberg
    b) Brilon und Marsberg
  • Alle anderen Dekanate werden in ihren bisherigen Grenzen zu Seelsorgeräumen.

Ein wichtiger Meilenstein, der gemeinsam erreicht wurde. Die Errichtung der Seelsorgeräume bedeutet mehr, als nur neue Strukturen zu schaffen. Es ist ein Raum des Glaubens, ein lebendiges Netzwerk der gemeinsam gelebten Verantwortung. Damit Kirche möglichst nah bei möglichst vielen Menschen bleibt.

Eine klare Struktur mit vielen lebendigen Orten: Fusionen von Kirchengemeinden

Ein Seelsorgeraum wird im Regelfall aus einer Pfarrei bestehen. Ausnahmen kann die  Diözese vorgeben. Ziel ist es, Zuständigkeiten klarer, Entscheidungswege einfacher und Verwaltungsstrukturen schlanker zu gestalten. Gleichzeitig wird eine bessere Vernetzung zwischen den Engagierten und Initiativen ermöglicht.

In der Regel wird es sich bei den Fusionen der Pfarreien um Auflösungen und Neuerrichtungen handeln. Auch hier werden Ausnahmen von der Diözese vorgegeben.

Die Fusionen der Kirchengemeinden erfolgen sukzessive ab dem 01. Januar 2028.
Es geht bei den Fusionen nicht darum, mit Traditionen zu brechen, sondern darum Kirche vor Ort langfristig lebendig zu halten. Ehrenamtlich Engagierte sind dabei eine  tragende Säule in den Kirchorten, Einrichtungnen und Zentren.

 

Geteilte Verantwortung: Leitung der Seelsorgeräume durch kooperative Leitungstrios

Für die Leitung der Seelsorgeräume  soll das Modell der kooperativen Leitung etabliert werden. Es wird kooperative Leitungstrios aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung geben. Das Leitungstrio wird von einer Organisationseinheit auf Diözesanebene geführt.

In der Regel wird ein Dechant unterstützt durch ein erweitertes Team Übergangsleiter, bis das Leitungstrio im Seelsorgeraum etabliert ist.

Die Trios in den Seelsorgeräumen starten sukzessive. Ab Januar 2027 starten die ersten Seelsorgeräume als Lernräume. Die nächsten folgen zu Januar 2028 und dann in Halbjahresschritten zu Juli 2028 und Januar 2029.

Für die Rolle Pfarrers im Leitungstrio wird es ein hybrides Besetzungsverfahren aus Ausschreibung und Ansprache geben. Für die Rollen der Pastoralen Koordination und der Verwaltungsleitung gilt das obligatorische Bewerbungsverfahren. Darüber wird rechtzeitig informiert.

Die Rolle der Pastoralen Koordination ist grundsätzlich für Gemeindereferentinnen und -referenten, Pastoralreferentinnen und -referenten, Priester und ständige Diakone im Hauptamt vorgesehen.

Das Leitungstrio arbeitet auf Ebene des Seelsorgeraumes eng mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand zusammen. Unterstützt werden sie von einem  multiprofessionellen Team, welches sich eng mit den Engagierten vernetzt.

In thematischen und lokalen Gemeindeteams an den unterschiedlichen verlässlichen Orten des Seelsorgeraums wird selbstverantwortliches Engagement weiter bestehen.

Ziel ist es, Kirche stärker von den Menschen her zu denken – ausgehend von ihren Fragen, ihren Lebenssituationen und ihren Bedürfnissen.

Vielfalt dezentraler (selbst-)organisierter Initiativen und Netzwerke - So könnten die Baisstrukturen im Seelsorgeraum aussehen

Ein Seelsorgeraum beinhaltet eine Vielfalt dezentraler (selbst-)organisierter Initiativen und Netzwerke.

  • Zunehmend ehrenamtlich getragene Kirche in vielgestaltiger Form
  • Im Seelsorgeraum: Etablierung von Basisstrukturen (Substrukturen), die so flexibel wie möglich sind, um die Besonderheiten vor Ort aufgreifen zu können (Subsidiarität)
  • Lokale Kirchenentwicklung
  • Ökumenische und nicht-kirchliche Kooperationen
  • Digitale Formen der Vernetzung, Verkündigung und Gemeinschaft

Wie dieses Netzwerk im Seelsorgeraum genau aussehen könnte wird weiter ausgearbeitet und vor Ort diskutiert. Ein mögliches Modell zeigt das Schaubild.

Die nächsten Schritte

Von Sommer bis Ende November 2026

In den künftigen Seelsorgeräumen beginnt eine Bestandsaufnahme, das Profil Phase 1: Welche Orte, Angebote, Stärken, Themen, Projekte und Herausforderungen prägen das kirchliche Leben im neuen Seelsorgeraum?

Herbst 2026

Die ersten Stellen zur Engagementförderung werden besetzt. Zugleich werden lokale Verantwortungsstrukturen (Budgetierung/ Mandatierung) weiter ausgearbeitet und vorbereitet.

Erster Advent 2026

Zum neuen Kirchenjahr werden alle Seelsorgeräume errichtet. Der Grundstein wird gelegt. Damit beginnt die Übergangszeit mit Übergangsleitungen und ersten Lernräumen.

 Advent 2026 bis Advent 2027

Die neuen Seelsorgeräume wachsen in einer geistlichen „Ankerzeit“ zusammen. Haupt- und Ehrenamtliche lernen einander weiter kennen, geistliche Angebote begleiten den Übergang, Erfahrungen und Fragen werden aufgenommen. Wir schaffen Möglichkeiten – in Präsenz und digital – , damit sich Hauptamtliche, Hauptberufliche, Engagierte in den Gremien, Gläubige und Interessierte in den neuen Seelsorgeräumen kennenlernen, spirituelle Angebote wahrnehmen und über Glaubenserfahrungen in den Austausch kommen.

Januar 2027

Der neue Personaleinsatzplan für das Pastorale Personal wird veröffentlicht.

Sommer 2027

Die neue Bistumsverwaltung nimmt ihre Arbeit auf und soll Kirchengemeinden, Einrichtungen und Verantwortliche vor Ort verlässlicher unterstützen.

Ab 2028

Erste Kirchengemeinden fusionieren im Seelsorgeraum zu einer Pfarrei. Weitere Fusionen erfolgen in den folgenden Jahren sukzessive. Parallel zu den Fusionen werden überörtliche und lokale Verantwortungsstrukturen (z.B. Ausschüsse) aufgebaut.

 2028 bis Anfang 2029

Die Leitungstrios beginnen in Kohorten – jeweils nach Vorbereitung und Qualifizierung.

Die Seelsorgeräume werden mit Start der Leitungstrios in einer weiteren Profilphase 2 ausgestaltet: Pastorales Zentrum, verlässliche Orte, Schwerpunkte und konkrete Formen der Zusammenarbeit werden weiterentwickelt.

Präsentation zur Pastoraltransformation - Stand Mai 2025

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