Dekanate als erste Ansprechpartner
Zuständig für den Prozess der Umschreibung vor Ort und erste Ansprechperson für alle Rückfragen aus Gemeinden, Gremien und Pastoralen Räumen sind die Dekanate. Sie organisieren in den nächsten Monaten Formate, bei denen hauptberuflich und ehrenamtlich Engagierte vor Ort beraten sollen, ob die Grenze des Dekanates für die Umschreibung des Seelsorgeraumes übernommen oder im Rahmen der genannten Kriterien eine andere Umschreibung vorgeschlagen werden soll.
Die Ergebnisse werden Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz bis Februar 2026 als Vorschlag übermittelt. Über die endgültige Umschreibung der Seelsorgeräume entscheidet der Erzbischof nach Beratung mit den diözesanen Gremien im März 2026.
Das Verfahren wurde in den vergangenen Wochen den Dechanten, dem Diözesanpastoralrat sowie den Leitungen der Pastoralen Räume vorgestellt und auf Grundlage von Rückmeldungen überarbeitet.
Verschiedene Möglichkeiten zur Information
Ausführliche Informationen zum Verfahren und den weiteren Schritten finden Sie in einer Präsentation, die hier zum Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen finden Sie weiter unten in den FAQs und dem Zeitstrahl. Termine zu weiteren Informations- und Austauschformaten werden auf dieser Website rechtzeitig bekanntgegeben.
Auch die noch ausstehenden Regionalkonferenzen bieten Gelegenheit, über das Verfahren ins Gespräch zu kommen. Für die Dekanate ist außerdem ein Leitfaden zum Prozess der Umschreibung in Arbeit.
Verantwortlich für das Teilprojekt „Verfahren zur Umschreibung der Seelsorgeräume“ sind als Projektleitung Melina Sieker und Pfarrer Günter Eickelmann aus dem Referat Pastorale Planung und Entwicklung im Erzbischöflichen Generalvikariat.