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© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn
© Besim Mazhiqi / Erzbistum Paderborn

Dekanate als Ausgangspunkt

Erzbistum veröffentlicht Verfahren für die Umschreibung der maximal 25 Seelsorgeräume, die im Zuge der Pastoraltransformation entstehen sollen

Das Erzbistum Paderborn hat jetzt das Verfahren veröffentlicht, nach dem die künftigen Seelsorgeräume im Rahmen der Pastoraltransformation festgelegt werden sollen. Bereits im April war bekannt gegeben worden, dass maximal 25 Seelsorgeräume entstehen. Nun ist klar: Grundlage für die Umschreibung bilden die 19 bestehenden Dekanate.

Kriterien für abweichende Szenarien der Umschreibung

Andere Umschreibungen sind grundsätzlich denkbar, wenn sie einen klaren Vorteil für das Gelingen der pastoralen Transformation erkennen lassen – und wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Die Dekanatsgrenze kann wichtige sozialräumliche Bezüge nicht abbilden: Z.B. Schulen, Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen oder andere wichtige Einrichtungen, die für die Menschen vor Ort bedeutsam sind, liegen außerhalb des vorgesehenen Zuschnitts und erschweren so die seelsorgliche Erreichbarkeit wichtiger Zielgruppen oder die pastorale Schwerpunktsetzung.
  • Bessere Anbindung von „Exklaven“: Ein Gebiet gehört zwar formal zu einem Dekanat, wäre aber aufgrund seiner Lage oder pastoralen Prägung deutlich besser an eine benachbarte Struktur angebunden (z. B. Diaspora oder katholisch geprägter Raum).
  • Unverhältnismäßig große Distanzen: Haupt- und Ehrenamtliche müssten im Vergleich zu den meisten anderen Seelsorgeräumen deutlich längere Wege oder Fahrzeiten auf sich nehmen.

Im Rahmen dieser Kriterien sind abweichende Szenarien für die Umschreibung der Seelsorgeräume möglich. Sie reichen vom Zusammenschluss von Dekanaten oder deren Aufteilung bis zu anderen Zuordnungen von Pastoralen Räumen. Pastorale Räume sollen dabei in der Regel nicht zerschnitten werden, ebenso wenig kommunale Grenzen.

Dekanate als erste Ansprechpartner

Zuständig für den Prozess der Umschreibung vor Ort und erste Ansprechperson für alle Rückfragen aus Gemeinden, Gremien und Pastoralen Räumen sind die Dekanate. Sie organisieren in den nächsten Monaten Formate, bei denen hauptberuflich und ehrenamtlich Engagierte vor Ort beraten sollen, ob die Grenze des Dekanates für die Umschreibung des Seelsorgeraumes übernommen oder im Rahmen der genannten Kriterien eine andere Umschreibung vorgeschlagen werden soll.

Die Ergebnisse werden Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz bis Februar 2026 als Vorschlag übermittelt. Über die endgültige Umschreibung der Seelsorgeräume entscheidet der Erzbischof nach Beratung mit den diözesanen Gremien im März 2026.

Das Verfahren wurde in den vergangenen Wochen den Dechanten, dem Diözesanpastoralrat sowie den Leitungen der Pastoralen Räume vorgestellt und auf Grundlage von Rückmeldungen überarbeitet.

Verschiedene Möglichkeiten zur Information

Ausführliche Informationen zum Verfahren und den weiteren Schritten finden Sie in einer Präsentation, die hier zum Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen finden Sie weiter unten in den FAQs und dem Zeitstrahl.  Termine zu weiteren Informations- und Austauschformaten werden auf dieser Website rechtzeitig bekanntgegeben.

Auch die noch ausstehenden Regionalkonferenzen bieten Gelegenheit, über das Verfahren ins Gespräch zu kommen. Für die Dekanate ist außerdem ein Leitfaden zum Prozess der Umschreibung in Arbeit.

Verantwortlich für das Teilprojekt „Verfahren zur Umschreibung der Seelsorgeräume“ sind als Projektleitung Melina Sieker und Pfarrer Günter Eickelmann aus dem Referat Pastorale Planung und Entwicklung im Erzbischöflichen Generalvikariat.

 

FAQs zum Verfahren der Umschreibung

Die im Frühjahr 2025 vorgestellte Zeitplanung für den Bistumsprozess gilt grundsätzlich weiterhin. Für das Verfahren zur Umschreibung der künftigen Seelsorgeräume brauchte es aber schneller Klarheit wie vorgesehen, da mancherorts im Erzbistum bereits Überlegungen dazu angestellt werden, ohne dass bisher Kriterien bekannt waren.

Das jetzt vorgestellte „Verfahren zur Umschreibung der Seelsorgeräume“ möchte dem Prozess der Umschreibung einen einheitlichen Rahmen und Sicherheit für die folgenden Schritte geben.

Beim Verfahren zur Umschreibung der Seelsorgeräume sollen zunächst inhaltlich-pastorale Fragen und Kriterien im Vordergrund stehen.

Für die Entscheidung über Fusionen sind eher Kriterien kirchenrechtlicher oder vermögensrechtlicher Natur maßgeblich. Sie werden in einem eigenen Teilprojekt noch erarbeitet.

Der Zeitplan zum Verfahren der Umschreibung sieht vor, dass in allen Dekanaten die Leiter der Pastoralen Räume gemeinsam mit Vertretern pastoraler Gremien und den Finanzausschüssen eine Einschätzung abgeben, ob die bisherige Grenze des Dekanates unverändert für den künftigen Seelsorgeraum übernommen werden kann oder ob es Kriterien für eine andere Form der Umschreibung gibt.

Es geht also um eine Einschätzung, ob die im Verfahren genannten Kriterien für die Umschreibung auf die Situation vor Ort zutreffen und eine Auswirkung auf die Umschreibung haben könnten.

Diese Einschätzungen sollen eine erste Übersicht zur Steuerung des Gesamtprozesses im Erzbistum ermöglichen. Sie werden in der Dechantenkonferenz im November 2025 beraten und dienen als Grundlage für weitere Beratungen vor Ort.

Grundsätzlich gilt: Die aktuellen Gremien sind so lange im Amt, bis sich nach der Wahl im Oktober/November 2025 die neuen Gremien konstituiert haben. Die Mitglieder in den amtierenden Gremien bringen langjährige Erfahrungen mit, die hilfreich sind, eine erste Einschätzung zur Umschreibung der Seelsorgeräume abzugeben. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden.

Von November 2025 bis Januar 2026 soll in einem breiteren Beteiligungsverfahren überprüft werden, ob diese Einschätzung geteilt wird. Dabei können auch die Personen beteiligt werden, die durch die Wahlen im Herbst 2025 neu mit einem entsprechenden Mandat ausgestattet sind. Dies ist unabhängig von der Konstituierung der neuen Gremien möglich, die vermutlich häufig erst Anfang 2026 erfolgen wird. So können neue und vielfältige Perspektiven in den Prozess einfließen.

Die Dekanate sind erste Ansprechpartner und moderieren den Prozess vor Ort. Die einzelnen Schritte zur Umsetzung des Verfahrens werden mit den Dekanatsreferentinnen und -referenten erarbeitet.

Die Dekanate sind im Prozess der Umschreibung die Schnittstelle für die Kommunikation der Pastoralen Räume untereinander und mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat.

Einige wenige Vorschläge zur Umschreibung von Seelsorgeräumen wurden in den Wochen vor Veröffentlichung des Verfahrens dem Erzbischöflichen Generalvikariat bereits unterbreitet. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Kriterien veröffentlicht waren, reicht das Erzbischöfliche Generalvikariat diese Vorschläge an die entsprechenden Dekanate weiter, damit sie vor dem Hintergrund der jetzt vorliegenden Kriterien vor Ort in die Prozesse einfließen können.

Die Vorschläge, die von den Grenzen der Dekanate abweichen, werden einzeln betrachtet und auf die Begründungen und Orientierung an den Kriterien hin überprüft. Da es maximal 25 Seelsorgeräume geben kann, wird der Erzbischof nach Beratung mit den diözesanen Gremien eine Entscheidung zur endgültigen Umschreibung der Seelsorgeräume treffen.

Ein Kriterium bei der Umschreibung der Seelsorgeräume sieht vor, dass die „kommunalen Grenzen“ bei den Umschreibungen nicht zerschnitten werden sollen, also eine politische Gemeinde, eine Stadt oder ein Kreis nicht auf mehrere Seelsorgeräume aufgeteilt wird.

Kreise umfassen allerdings bereits heute gelegentlich mehrere Dekanate. Daher müssen hier Abweichungen von der Regel im Einzelfall betrachtet und abgewogen werden.

Landesgrenzen sind vom engeren Sinn her keine „Kommunalgrenzen“ und bedürfen einer gesonderten Betrachtung.

Die Umschreibung der Seelsorgeräume orientiert sich in erster Linie daran, einen Rahmen für das Gelingen der pastoralen Transformation zu schaffen. Daher spielen die Bevölkerungszahlen oder Zahlen katholischer Gläubiger als Kriterien für die Umschreibung der Seelsorgeräume eine nachrangige Rolle für das Erzbistum. Bedeutsam sind sie aber später für die Größe und Zusammensetzung der Pastoralteams.

Mit einer solchen „Exklave“ ist gemeint: Ein Pastoraler Raum gehört zwar formal zu einem Dekanat, wäre aber aufgrund seiner Lage oder pastoralen Prägung deutlich besser an eine benachbarte Struktur angebunden.

Es gilt daher, den Einzelfall zu bewerten. Wichtig für solch eine Bewertung ist auch hier, ob eine andere Zuordnung für ein Gelingen der „Transformation hin zu einem Seelsorgeraum“ hilfreich ist.

Ein erster Überblick über die nächsten Schritte

bis September 2025

Das Erzbistum veröffentlicht das Verfahren zur Umschreibung der Seelsorgeräume und einen entsprechenden Zeitplan.

Das Teilprojekt 1.1 zum Bistumsprozess erarbeitet kurzfristig einen Leitfaden für die Dekanate zum Prozess der Umschreibung.

bis 31. Oktober 2025

In allen Dekanaten geben die Leiter der Pastoralen Räume gemeinsam mit den Mitgliedern des Dekanatspastoralrates (ggf. den Vertreterinnen und Vertretern der Pastoralverbundsräte, Gesamtpfarrgemeinderäte bzw. Pfarrgemeinderäte der Gesamtpfarreien) und den Finanzausschüssen eine Einschätzung ab, ob die bisherige Grenze des Dekanates unverändert für den künftigen Seelsorgeraum übernommen werden kann oder welche der Kriterien für eine andere Umschreibung sie erfüllt sehen.

ab November 2025

Diese Einschätzungen werden in der Dechantenkonferenz am 10. November mit Blick auf weitere Planungsschritte beraten.

Die Dekanate stimmen ihre geplanten Prozessschritte zunächst mit dem Teilprojekt 1.1 ab.

Alle Dekanate klären jeweils mit hoher Beteiligung der Pastoralen Räume, ob für die Umschreibung des Seelsorgeraumes die bisherige Grenze eines Dekanates unverändert übernommen oder eine andere Umschreibung vorgeschlagen werden soll.

bis 31. Januar 2026

Vorschläge zu anderen Umschreibungen werden von allen Dekanaten, die von dieser Umschreibung betroffen sind, gemeinsam schriftlich dem Erzbischof unterbreitet:

der Vorteil für ein Gelingen der pastoralen Transformation muss erkennbar sein

klarer Bezug auf die Kriterien

Votum von den betroffenen Dekanatspastoralkonferenzen und -räten bzw. Vertreterinnen und Vertretern der Gremien der Pastoralen Räume

Votum der Dechanten des betroffenen Kooperationsraums

März 2026

Nach Beratung mit den diözesanen Gremien (Dechantenkonferenz, Diözesanpastoralrat, Priesterrat) trifft der Erzbischof die Entscheidung zur endgültigen Umschreibung der Seelsorgeräume. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung.

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